Was wir bei comspace lesen – Unser News Aggregator

Vor einigen Wochen bat ich die Kollegen, mir 3-5 Links zu Webseiten und Blogs zu schicken, die sie regelmäßig lesen und für unsere Arbeit hier für sinnvoll halten. Sowohl die Anzahl wie auch die Bandbreite des Feedbacks war bemerkenswert und einige Perlen an Newsseiten waren dabei. Der folgende News Aggregator gibt nun einen regelmäßigen Überblick darüber, was wir bei comspace lesen.

Insgesamt kamen 72 News-Quellen als RSS-Feeds zusammen, die grob ressortiert folgende Themenbereiche abdecken:

  • Content Management Systeme (CMS)
  • Development, Programmierung
  • Social Media
  • Marketing
  • SEO/SEM
  • Technologie
  • Design
  • Dies & Das (die Pausenlektüre *g*)

Mein Ziel war zunächst, meinen Feedreader und damit mein Aufmerksamkeitsradar (resp. Feedreader) auf unternehmensrelevante Themen besser ausrichten zu können.

Der News Aggregator von comspace ist öffentlich zugänglich

Doch warum sollten wir dieses spezialisierte KnowHow nur für uns behalten? Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Zeiten, in denen morgens die Praktikanten mit Leselupe, Textmarker und Schere durch die Tagespresse raschelten und aus Zeitungsausschnitten und Clippings einen Pressespiegel für die Chefetage zusammenklebten.

Comspace News Aggregator im Unternehmen
Screenshot vom Comspace News Aggregator im Unternehmen

Sowas geht heute einfacher. Daher habe ich mal alle RSS-Feeds der Aggregator-Seite Protopage zugeworfen und daraus sozusagen eine in Echtzeit aktualisierte Tageszeitung für die comspace-Themen generiert. Das Beste daran: Die Seite ist öffentlich zugänglich und so können Sie nun auch einen Blick in die Quellen werfen, über die sich unsere Mitarbeiter regelmäßig informieren:

Hier geht es zum News Aggregator comspace auf Protopage.com

Wenn Sie noch Vorschläge haben, welche Seiten in unserem News Aggregator nicht fehlen dürfen, freuen wir uns über ergänzende Links in den Kommentaren.

 

Die Prüfungspflicht von RSS-Feed-Betreibern

ParagraphDer BGH hatte sich vor kurzem mit der Frage zu beschäftigen, ob das Verbreiten fremder Nachrichten durch RSS-Feed-Betreiber zu einer Haftung führen kann, wenn durch die Nachricht Persönlichkeitsrechte anderer beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 27.03.2012, VI ZR 144/11).

Die Beklagte ist Betreiberin eines Informationsportals, auf dem sie Nachrichten aus anderen Medien mit einem Kurztext zur Verfügung stellt und mit einem Link auf die jeweils maßgebliche Originalseite versieht. Eine dieser Nachrichten verwies auf die Internetseite bild.de und damit auf einen Artikel mit dem Titel „Ex-RAF-Terroristin H. radelt in den Freigang“. Dieser Artikel enthielt ein Bild der H., das ohne ihren Willen aufgenommen worden war. Nachdem die Klägerin sowohl  bild.de als auch die Betreiberin des Internetportals auf Unterlassung verklagte hatte, verlangte sie nun Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten.

So sieht es das Gericht:

Das Gericht stellte fest, dass Betreiber eines RSS-Feeds nicht dazu verpflichtet sind, die einzelnen Mitteilungen auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen. Von außen muss jedoch erkennbar sein, dass nur auf fremde Nachrichten hingewiesen wird. Eine Haftung droht erst dann, wenn von außen auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wurde.

Für die Praxis bedeutet dies, dass RSS-Feed-Betreiber nur dann mit einer erfolgreichen Inanspruchnahme rechnen müssen, wenn sie sich eine Nachricht zu eigen machen oder Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt haben. Offen bleibt jedoch, wann der RSS-Feed-Betreiber einen solchen Hinweis ernst nehmen muss und in welchem zeitlichen Rahmen er den jeweiligen Beitrag herausnehmen muss.  Dahingehend ist nur zu raten, dass ein solcher Beitrag schon beim geringsten Zweifel herausgenommen werden sollte.