Was ist eigentlich das Leistungsschutzrecht?

Im Moment liest und hört man sehr viel über das Leistungschutzrecht. Die Verlage wollen es und viele andere lehnen es ab. D64, ein unabhängiger Verein, der die Wahrnehmung und Bedeutung digitaler Themen in Gesellschaft und Politik stärken will, hat hierzu ein schönes Video erstellt, das sehr verständlich die Thematik erklärt.

Leistungsschutzrecht stoppen! from D64 on Vimeo.

Dazu erklärt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64:
“Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn. Es wird den Verlagen keine neuen Einnahmequellen bescheren, weil die Verlinkungen zu Verlagsangeboten zurückgehen werden. Alle wissen das, aber am Leistungsschutzrecht wollen die Verleger einmal mehr demonstrieren, dass sie eine Meinungsmacht in Deutschland haben.” (Quelle: http://d-64.org/leistungsschutzrecht-ist-unsinn/)

Die Verlage argumentieren dagegen und weisen darauf hin, dass ein Leistungsschutzrecht erforderlich ist.

„Verlage können bislang nur aus abgeleiteten Rechten der Urheber gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen. Da Verlage zum Teil mehrere tausend Journalisten, Fotografen, Grafiker etc. mit oft sehr unterschiedlichen Verträgen beschäftigen, erweist sich die Rechtsverfolgung mit abgeleiteten Rechten, insbesondere bei systematischer Ausnutzung der Presseinhalte durch Dritte, als unrealisierbar.“ (Quelle: http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/)

Wir beobachten weiter die Diskussion um das Thema und informieren aktuell auf Twitter und unserem Blog.