Corporate Political Responsibility: Warum comspace ein Konzept zu politischer Verantwortung entwickelt

Wir nehmen wahr, dass ein Infragestellen demokratischer Grundwerte zugenommen hat. Insbesondere Populismus, Desinformationen und Hate-Speech sind Antreiber, die bestehende demokratische Ordnung zu diskreditieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Wir möchten aktiv werden für unsere Demokratie und geben uns ein Konzept zur Corporate Political Responsibility. 

Im Interview erläutern Andi und Eva aus der Geschäftsleitung die Beweggründe und unsere Vorgehensweise. 

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Cash! Cash. Cash? Ein republica Rückblick 2023


2022 hieß es noch:  “Anywhere the wind blows”, ein offenes, lockeres Motto, leichtfüßig. Die Eröffnungsfeier emotionalisierte mit Musik, warmen Worten, Corona war noch nicht vorbei.. 

2023: Cash, cash, cash! Bam, bam, bam! Ein überraschendes Motto.
Neonfarben, Preisschilder, Einkaufskörbe. Direkt das Grelle, das Laute. Die re:publica, ein Supermarkt? Oder ein super Markt?
Teils ironisch, teils ernsthaft wird der digitale Markt mit seinen Abgründe und seinen Chancen in den nächsten Tagen auftauchen. In den Talks, Panels, Arbeitsgruppen rund um diese re:publica wimmelt es vor Themen rund um Cryptowährung, Bargeld und alternative Zahlungsmittel.

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Die 5 wichtigsten Learnings von der OMR 2023 – oder wenn Filterblasen, Greenwashing, Menschen und KI aufeinandertreffen

OMR 2023

Die OMR hat sich in den letzten Jahren als einzigartige Plattform für Wissenstransfer, Networking und Innovation im digitalen Marketing etabliert.

Jahr für Jahr zieht es tausende Marketingexperten, Unternehmer und kreative Köpfe aus der ganzen Welt in die Hansestadt, um an hochkarätigen Reden, inspirierenden Workshops, Konzerten und Aftershow-Events teilzunehmen. 

Für mich war die OMR 2023 mein “erstes Mal”, entsprechend hoch waren meine Erwartungen und die Vorfreude auf das Event, das ich zusammen mit meinem Kollegen Ferit besuchen durfte. In diesem Blogpost möchte ich euch von meinen Beobachtungen und Learnings berichten.

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10 Sessiontipps „Digitalisierung“ auf der re:publica #rp19

re-publica-rp19-Sessiontipps-Digitalisierung-comspace-Tag-1

Alle Jahre wieder geht es für einige von uns diesen Mai wieder nach Berlin zur Netz-Konferenz re:publica. Dieses Mal trägt die Veranstaltung den Untertitel:

tl;dr – too long, didn’t read

In diesem Beitrag habe ich einige der Sessions von Tag 1 mit direktem Bezug zur Digitalisierung und unserem Tagesgeschäft zusammen gestellt.

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Datenschutz als Unternehmensaufgabe

Daten - das Gold der Zukunft?

„Informatik und Freiheit“

Datenschutz ist ein wenig geliebtes Thema. Woran liegt das? Provokant geantwortet: Die „Jungen“ verstehen den Wert von Grundrechten nicht mehr, die „Alten“ nicht mehr die Technik, die Datenschutz erst so wichtig macht. Die zahlreichen Skandale und Diskussionen, so hat man den Eindruck, haben nur wenig an einer gewissen Gleichgültigkeit für den Datenschutz geändert, z.B. die:

  • Enthüllungen von Edward Snowden,
  • EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (vgl. Frank Bräutigam, SWR, ARD-Rechtsexperte: Spannungsfeld Freiheit und Sicherheit)
  • der offene Brief von dem Vorstandsvorsitzenden von Axel Springer Mathias Döpfner an Google Manager Eric Schmidt: Warum wir Google fürchten
  • US-Urteil: US-Unternehmen müssen im Ausland gespeicherte Daten herausgeben (z.B. Artikel EAID)
  • Suchmaschinen müssen personenbezogene Daten u.U. löschen; Urteil des EuGH: „Recht, vergessen zu werden“

Vielleicht liegt diese Gleichgültigkeit am Wort Datenschutz. In Frankreich nennt man den Datenschutz „informatique et liberté“, also „Informatik und Freiheit“. Das trifft die Sache wesentlich besser (vgl. Prof. Dr. Kongehl: 40 Jahre Datenschutz).
Nun aber der Reihe nach. Es soll zunächst mal den Fragen nachgegangen werden: Was schützt der Datenschutz überhaupt? Warum ist das, was geschützt werden soll überhaupt schutzwürdig? Und- wie setzt man den Datenschutz im Unternehmen um?

Was schützt der Datenschutz?

Der Datenschutz schützt  nicht, wie der Begriff vermuten lässt, alle Daten. Der Schutz erstreckt sich lediglich auf den einzelnen Betroffenen, der vor den Gefahren der Datenverarbeitung geschützt werden soll. Einfach gesagt: Er schützt jeden Mensch aus „Fleisch und Blut“, nicht jedoch reine Unternehmensdaten. (§ 3 Abs.1 BDSG: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).)
Der Betroffene soll vor der Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten geschützt werden. Beispiele für personenbezogene Daten sind:

Adresse
Berufsbezeichnung
Konfession
Krankheiten
Kreditkarten
Mitgliedschaften
Scoringdaten
Vertragsverpflichtungen etc.

„Warum sind meine Daten schutzwürdig? Ich habe doch nichts zu verbergen.“

Daten können nicht nur strafrechtlich zur Verbrechensbekämpfung ausgewertet werden. Daten können auch zur Erstellung von Profilen dienen. So können beispielsweise

  • Kommunikationsprofile,
  • Konsumprofile,
  • Bewegungsprofile
  • und Leistungsprofile erstellt werden.

Dies ist mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung bzw. der Informatik kein allzu großer Aufwand mehr und hat zur Folge, dass der Betroffene kategorisiert werden kann. Es besteht die Gefahr, digitale Inhalte nur noch entsprechend der vergebenen Kategorie zugewiesen zu bekommen. Dies kann gravierende Auswirkungen auf die Urteilsfindung des Einzelnen haben. Laut Gesetzgeber ist dies mit dem Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Dieses Recht leitet sich aus

Art. 2 GG (Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung) und
Art.1 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar) ab.

Zwei Grundpfeiler unserer Demokratie und wichtige Freiheitsrechte.

Abstrakt und deshalb zunächst auch kaum nachvollziehbar ist die Notwendigkeit des Datenschutzes auch deshalb, weil eine unrechtmäßige Individualisierung der Daten, also ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen z.B. durch unrechtmäßig ausgeführtes Data-Mining, Scoring, Screening, Rasterfahndung (vgl. FAZ, Die Polizei lernt Twitter lieben) etc., zunächst für den Betroffenen überhaupt nicht erkennbar ist. Sogar die Beeinträchtigungen selbst, die diese Datenschutzverstöße mit sich führen können (kein Bankkredit, keine Fortbildung, keine Einstellung, keine Beförderung, keine Privatversicherung, kein freier Zugang zu Informationen, Diskreditierungen etc.) sind für den Betroffenen nicht unbedingt sofort auf die Datenschutz-Verstöße zurückzuführen.
Es fehlt dem Datenschutz also noch an eingängigen Bildern in den Köpfen der Menschen. Bilder, die auf die Gefahren aufmerksam machen können.

Daten sind geduldig und können auch nach Jahren noch ausgewertet werden, so kann ein weiteres Rechtsstaatsprinzip außer Kraft gesetzt werden:

„Die Gnade des Vergessens.“

Gerade die im Internet veröffentlichten Daten sind nur lokal löschbar, denn sie unterliegen zahlreichen Vervielfältigungsmechanismen. Eine je nach Profil zugewiesene Kategorie für den Betroffenen kann unter Umständen falsch sein oder sein Profil, also sein Verhalten, kann sich geändert haben, die zugewiesene Kategorie bleibt jedoch in der Regel bestehen – für immer.  Beispielsweise unterscheidet der Schufa-Eintrag nicht, ob nur ein kurzfristiger Zahlungsengpass vorlag – den man unter Umständen noch nicht mal selbst zu verantworten hat (Kunde zahlt nicht) – oder ob es sich um langfristige Zahlungsprobleme handelt. Da aber die Schufa mit Sitz in Deutschland den hiesigen Datenschutzgesetzen unterliegt, gibt es hier zumindest noch Speicherfristen, beispielsweise bei Krediten gibt es nach  drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung eine gesetzliche Löschungspflicht des Eintrags.
Suchmaschinen müssen nach jüngster Rechtssprechung des EuGH auf Antrag indexierte, personenbezogene Daten löschen. Dieses Urteil ist wohl ein wichtiger Meilenstein für den Datenschutz, auch wenn es sich nur um eine Löschung aus der Indexierung (->Suchergebnisse) handelt. Diese Indexierung ermöglicht es einem jedoch, sich „auf einen Blick“ ein umfassendes Profil des Betroffenen zu machen.

Personenbezogene Daten können auch je nach Kontext bzw. Blickwinkel „in einem anderen Licht“ erscheinen. Daten die momentan nur zur Mauterfassung genutzt werden oder zur Messung von Geschwindigkeitsverstößen, können auch zur Erstellung eines Bewegungsprofils dienen, beispielsweise für KFZ-Versicherungen. In den Händen eines Überwachungsstaates haben diese Daten noch verheerendere Folgen, wie wir Deutschen wohl mit am besten wissen.

Fazit: Es geht beim Datenschutz nicht nur um Verbrechensbekämpfung (Spannungsfeld zw. Sicherheit und Freiheit) oder personalisierte Werbung. Es sollte gezeigt werden, warum persönliche Daten  schutzwürdig sind, auch wenn man „nichts zu verbergen hat“! Nicht mehr schutzwürdig sind persönliche Daten laut BGH nur dann, wenn sie zur Abwehr „von überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes“ dienen können.

Die 4 wichtigsten Grundzüge des Datenschutzes

1. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist im Grundsatz immer unzulässig (§ 4 Abs. 1 BDSG).
Zulässig ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur bei zwei Alternativen:

  1. Einwilligung des Betroffenen (§ 4a BDSG), unter Beachtung der Formerfordernisse

  2. Es besteht eine gesetzliche Ausnahmevorschrift (z.B. Daten sind zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich und dürfen deshalb gespeichert werden, § 28 Abs.1 BDSG)

2. Auskunfts- und Korrekturrechte des Betroffenen

Eine kaum bekannte Regelung – doch sehr effektiv nutzbar gegen Datenschutzverstöße.
Die Regelung hilft dem Betroffenen sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen. Der Betroffene (also Du!) hat jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten beim jeweiligen Unternehmen oder auch der öffentlichen Stelle gespeichert sind. Bei unzulässiger (keine Einwilligung des Betroffenen, keine gesetzliche Ausnahme) oder falscher Speicherung bzw. Erhebung von Daten, hat der Betroffene das Recht auf Löschung bzw. Korrektur. Er kann das Recht auch mit Hilfe der zuständigen Aufsichtsbehörde durchsetzen (mögl. Rechtsfolgen: Bußgelder und behördliche Prüfungen, bis hin zur Freiheitsstrafe der GF). Das Persönlichkeitsrecht setzt an dieser Stelle auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit, insofern ist die getroffene Regelung ein Teil der Privatautonomie.

3. Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Der Grundsatz lautet: “need-to-know” und nicht “nice-to-have”.

4. Zweckbindung

Im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist es nicht erlaubt, „Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken“ zu speichern. So muss schon vor dem Erheben von personenbezogenen Daten ein zweckdienlicher Nutzen festgelegt werden.
Das Gebot der Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind (Zweckidentität). Die Europäische Datenschutzrichtlinie lässt in Art. 6 Abs. 1b S.2 an Stelle der Zweckidentität eine Zweckvereinbarkeit zu.

Sind wir zu klein?

Ich werde Ihnen als Leser nichts Neues erzählen, wenn ich sage, Daten sind heute global und unterliegen keinen Ländergrenzen. Die Anwendbarkeit von Datenschutzgesetzen hingegen schon. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz ist das umgesetzte Europäische Datenschutzrecht. Somit dienen die genannten Grundzüge auch in Europa als Orientierung- zumindest soweit die Europäische Datenschutzrichtlinie auch unionrechtskonform umgesetzt wurde.

Das europäische Datenschutzrecht hat sicherlich eines der weltweit höchsten Schutzniveaus. Eine weltweite Angleichung des Niveaus wird in Zukunft eine sehr, sehr große Herausforderung sein, sowohl politisch-kulturell wie auch ökonomisch (Wer Daten Personalisieren darf, kann sie gezielter zu wirtschaftlichen Zwecken einsetzen. Das kann zu einem Standortvorteil führen,  aufgrund eines niedrigeren Datenschutzniveaus) und ist wohl

  • rechtlich nur auf einer starken europäischer Ebene lösbar, die den Datenschutz nach innen und außen vorantreibt, z.B. bei den anstehenden Freihandelsabkommen mit den USA,
  • ethisch lösbar, durch Selbstbeschränkungen der verantwortlichen Stellen oder/und,
  • durch mehr Eigenverantwortlichkeit der Menschen, die die eigenen Daten zu einfach bereitwillig herausgeben
  • ein Ende der Gratis Kultur und mehr Verständnis für eine kostenpflichtige Nutzung von Diensten
  • mehr Konsistenz in der Verfolgung der Datenschutzverstöße durch die Aufsichtsbehörden.

„Daten sind das Gold der Zukunft“. Datenschutz auch.

Daten - Das Gold der Zukunft
Daten – Das Gold der Zukunft (© RFsole – Fotolia.com)

 

Datenschutz bei comspace

Die Herausforderung ist es, die abstrakten und technikneutralen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten gem. BDSG, TMG, und TKG in greifbare und anwendbare Kategorien zu übertragen. Bei Mitarbeiterdaten (Arbeitsverträgen etc.), Geschäftsdaten (unterliegen nur bei bestimmbaren Personenbezug dem BDSG) und Daten von Kunden fällt eine Kategorisierung, z.B. in sensitive Daten (Krankheiten, Behinderungen) oder nicht sensitive Daten, personenbezogene und nicht personenbezogene Daten leichter, da die Daten mit Hilfe unseres Datenschutzbeauftragten kategorisiert und entsprechend gesichert werden, beispielsweise durch die Vergabe von Nutzungsrechten, Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten und der IT-Sicherheit (Verschlüsselungen, Technisch und Organisatorische Maßnahmen).

Hereinspaziert?
Hereinspaziert?

Schwieriger ist der Datenschutz bei personenbezogenen Daten umzusetzen, die quasi in Echtzeit anfallen. Das Teilen von Informationen und die Zusammenarbeit über Abteilungsgrenzen hinweg sind wohl wesentliche Erfolgsfaktoren von comspace und somit als geschäftliche Notwendigkeit zu betrachten. Dabei fallen Daten an. Hier ist ein Konsens über die Wichtigkeit von Datenschutz im Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Um es technisch auszudrücken, der  Datenschutz muss in allen Köpfen des Unternehmens implementiert sein, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. comspace pflegt die offene Kommunikation – sowohl extern als auch intern – und es entstand so auch über die Bedeutung von Datenschutz und IT-Sicherheit eine rege und offene Diskussion. Bei der Urteilsfindung in Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen steht uns seit Jahren unser externer Datenschutzbeauftragter Lars Christiansen zur Seite. Ihn habe ich gefragt, wie aus seiner Sicht der Datenschutz und die IT-Sicherheit bei comspace umgesetzt werden und er hat einen wichtigen, hier noch nicht berücksichtigten Aspekt angesprochen, die sogenannten Datenschutz-Audits (§ 11 BDSG).

Dazu Lars Christiansen (Datenschutzbeauftragter):

Lars Christiansen (DSB, udis Zertifiziert)
Lars Christiansen (DSB, Udis-Zertifiziert)

Durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag für andere Unternehmen entstehen für den sogenannten Auftragsdatenverarbeiter umfangreiche Anforderungen an die Bereiche Datenschutz und Informationssicherheit. Die Auftraggeber sind verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss und danach regelmäßig von der Einhaltung der vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Damit werden oftmals externe Unternehmen, wie z.B. der TüV, beauftragt. Hier wurde comspace, bei den bisher durchgeführten Audits, ein gutes Niveau bei der Umsetzung der ,von den Kunden geforderten, Maßnahmen bescheinigt.
Für die Vertragsgestaltung der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG wurden Standardvorlagen entwickelt, in denen auch die umfangreichen technischen Maßnahmen zur Sicherstellung des geforderten Datenschutzniveaus beschrieben werden. Hierzu zählen z.B. die Zugangskontrolle zum Rechenzentrum, die Rechtevergabe in den Systemen oder die Mandantenfähigkeit von Systemen. Damit wird ein Mehrwert für den Kunden geschaffen, indem hier der Bereich Datenschutz aktiv rechtssicher gestaltet wird. Datenschutz kann so auch für den Vertrieb zu einem entscheidenden Faktor werden.

Guter Datenschutz ist also immer auch ein Qualitätsmerkmal für Kunden. Guter Datenschutz trägt immer zu einer guten IT-Sicherheit bei, die alle Unternehmensdaten schützt (Vermeidung von Betriebsspionage und Hackerangriffen). Das wiegt die überschaubaren Kosten, die der Datenschutz  für uns als mittelständisches Unternehmen verursacht, doppelt und dreifach auf.

Fazit: Datenschutz ist ein wichtiger Baustein für den Schutz unserer Freiheitsrechte und er schützt letztendlich auch die Informationsfreiheit des Internets.

Unser Fairphone ist da!

Gestern drückte mir unser Chef mit den Worten „Schau mal rein!“ einen hübschen, handlichen Pappkarton in die Hand. Ich klappe die Verpackung in Erwartung einer verspäteten Weihnachtsschokolade auf und mich lacht ein Fairphone  an.

„Danke! Das wäre aber echt nicht nötig gewesen! ;)“ ist das einzige was mir einfällt. „Gerne. Ist aber auch kein Geschenk, sondern unser Fairphone Testgerät. Ich dachte mir, wenn wir schon ein aktuelles Android-Gerät anschaffen, um Entwicklungen darauf zu testen, dann doch auch richtig.“

Fairphone

Ersteindruck zum Fairphone

Und so kann ich heute mal ein wenig mit einem der ersten von insgesamt 11.000 Fairphones herumspielen, die Anfang des Jahres ausgeliefert wurden. Das Fairphone ist ein Smartphone auf Androidbasis (die Anpassungen an das Betriebssystem stammen von den portugiesischen Entwicklern Kwamecorp). Entwickelt von einem holländischen Team mit nichtmal 20 Mitarbeitern. Im Rahmen eines Crowdfunding-Projektes wurden  25.000 Bestellungen für das Fairphone vorab eingesammelt und bezahlt, bevor die Produktion losging.

Das erste was auffällt: Im Karton aus recycelter Pappe liegt nichts überflüssiges. Auf Headset und Netzteil haben die Macher verzichtet, da diese Zubehörartikel bei vielen Kunden bereits zur Genüge vorhanden sind. Dank dem Standard microUSB-Anschluss reicht also ein Griff in die randvolle Kabelschublade und das Fairphone lädt zum ersten Mal.

Fairphone-ohne-Netzteil

Praktisches Feature sowohl zum Testen als auch für den internationalen Einsatz ist der doppelte SIM-Karten-Slot. Das Telefon lässt sich also mit 2 Karten betreiben.

Social Content Marketing im Karton

ich gehöre nicht unbedingt zu den Menschen, die Handbücher oder Beipackzettel lesen. Beim Fairphone mache ich da eine Ausnahme: Die beigelegten Postkarten erklären nicht nur technische Features wie Dual-SIM und das fehlende Netzteil, sondern geben Anregung einen Urban Mining Workshop zu starten, stellen einen Chip im Innern des Fairphones vor, der Tantalum enthält, das aus dem Coltan-Erz gewonnen wird, das wiederum in den kongolesischen Minen Mai Baridi, Kisengo und Luba gefördert wird.

Fiarphone-Chip-Herkunft

Kochrezept zum Produkt.

Das Fairphone wird vom Fertigungspartner Chanhong im chinesischen Chongqing zusammen gebaut. Auf einer der beiligenden Karten wird die Gegend des Produktionsstandortes für die besten Diskos Chinas und seine scharfe Küche gelobt. Damit man das als Kunde auch etwas davon nachvollziehen kann, wird auf der Karte ein Kochrezept für einen scharfen Eintopf mitgeliefert 🙂 Schöne Idee. Globalisierung mal anders.

Fairphone-Kochrezept

Hoffentlich macht das Beispiel Schule. So bringt man als Hersteller dem Kunden nicht nur das reine Produkt näher, sondern auch was dahinter steht. Mich erinnert das ganze ein wenig an die Edelsparte AMG von Mercedes-Benz, wo jeder Motor persönlich von nur einem Mitarbeiter zusammen gebaut und signiert wird.

Das Storytelling wird sogar im Produkt weitergeführt

Selbst der Akku stellt sich persönlich vor und die schwere Aluminium-Rückenabdeckung hat eine Geschichte zu erzählen. Ein Produkt an dem es so viele liebevolle Details zu entdecken gibt macht einfach Spaß:

Fairphone-Akku-Abdeckung

 

Das Fairphone ist fast 1cm dick und 163g schwer

Das erste In-die-Hand-nehmen offenbart das fast einen Zentimeter dicke Gehäuse, das mit recht schweren 163 Gramm erstaunlich gut in der Hand liegt und sich sehr hochwertig und stabil anfühlt. „Rocksolid“ wie der Amerikaner sagen würde. Ich fühle mich spontan an mein gutes, altes Nokia 7650 erinnert, nur ohne die Aufschiebe-Funktion natürlich. Im Zweifelsfall kann man das Fairphone sicherlich auch zur Selbstverteidigung einsetzen 😉 Aber Spaß bei Seite: Die Haptik hinterlässt einen durch und durch positiven Eindruck.

Fairphone-Seite
Man könnte das Fairphone auch den Orca-Wal unter den Smartphones nennen 😉

Die Dicke des Gehäuses ist der Idee geschuldet ein Gerät zu bauen, das möglichst gut zu reparieren ist. Die Glasscheibe des japanischen Herstellers Asahi und das Display sind nicht verklebt. Im Falle eines Schadens muss also nur eine Glasscheibe und nicht ein elektronisches Bauteil ausgetauscht werden. Nachhaltig und preiswerter.

Was kann das Fairphone?

Für 325,- EUR bekommt man ein vor allem gutes Gewissen:
Die Rohstoffe für das Gerät – wie z.B. Lötzinn aus Indonesien oder Kobalt aus Sambia und der DR Kongo stammen aus konfliktfreien Minen. Ein Teil des Kaufpreises fließt in soziale Maßnahmen im Produktions-Ablauf, Rohstoffbeschaffung und Recycling. Man sendet das klare Signal an andere Hersteller: Kümmert Euch um bessere Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. Wir sind bereit dafür mehr zu bezahlen. Fairphone ist ein „Social Business“ und arbeitet an den Produktionsstandorten bsw, mt Solutions for hope zusammen, lässt die Arbeiterrechtsorganisation TAOS die Fertigung überwachen, Profit ist kein Unternehmensziel, die erzielten Gewinne werden investiert um die Arbeitsbedingungen beim Abbau der benötigten Rohstoffe zu verbessern.

Positiver Augenöffner 

Das Fairphone ist ein politisches Produkt, das uns auf positive Weise – dadurch was in der Produktion richtig gemacht wird – vorführt, was in der konventionellen Elektronik-Industrie im Argen liegt und wie es anders gehen kann.

Eine Aussage dazu hat „Der Westen“ erhalten, die einen Einblick in die Arbeitsbedingungen gibt:

Der Arbeitstag in der Produktionslinie der Fairphones soll kürzer sein als in den Konzern-Fabriken. „Die Arbeitszeit wird 60 Stunden pro Woche nicht übersteigen“, so Wernink, „und nach sechs Arbeitstagen haben die Beschäftigten mindestens einen Tag frei.“ Allerdings räumt sie ein: „Die Arbeitszeit auf das legale Maß von 49 Stunden zu reduzieren, ist gegenwärtig unrealistisch.“ Mehr als 49 Stunden pro Woche erlaubt das chinesische Arbeitsgesetz eigentlich nur in Ausnahmefällen. Aber viele Fabriken halten sich nicht an diese Regel.

Wie fair sind die neuen Fairphones wirklich? | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/wie-fair-sind-die-neuen-fairphones-wirklich-id8840371.html#plx722693417

Die Produktentwicklung und Produktion werden im Blog des Unternehmens offen gelegt und zeigt, dass nicht nur Weltkonzerne – sondern auch ein kleines Team ein Smartphone entwickeln und produzieren kann.

Auf dem Telefon ist mit „Peace of Mind“ sogar eine Anwendung vorinstalliert, die dazu animiert das Produkt weniger zu benutzen:

Fairphone-Piece-of-Mind-App

Dabei sind 25.000 Einheiten bei insgesamt 1 Millarde jährlich produzierter Smartphones die unterste Grenze des Machbaren, wie die ZEIT in ihrem Artikel zum Fairphone berichtet. Ich habe keinen Vergleichswert finden können, vermute aber, dass bei einer deutlich höheren Produktion im 6-stelligen Bereich der Preis massiv sinken dürfte.

22 Euro des Kaufpreises kommen der Nachhaltigkeit zu Gute, die gesamte Kostenverteilung wird transparent aufgeschlüsselt:

Infografik zur Kostenverteilung beim Fairphone
Kosten-„fair“-teilung beim Fairphone. So sieht Transparenz aus!

Fairphone Fazit

Für diesen Preis gibt es definitiv bessere Smartphones. Ein Beispiel: Die Kamera unseres Modells hat ebenfalls den leichten Rotstich, der auch im Testmodell bei heise bemerkt wurde. Gefühlt liegt die Kameraqualität in etwa im Bereich meines 3 Jahre alten HTC Sensation. In Benchmark-Tests liegt das Fairphone in etwa um Faktor 4 hinter dem Google Nexus 4 zurück, wie golem.de heraus gefunden hat.

Darüber lässt sich bei diesem Gadget gewordenen Statement aber durchaus hinweg sehen. Ich denke das Fairphone ist ein richtungsweisendes Signal an die Industrie, dass es durchaus Kunden gibt, denen nicht nur technische Daten, Inovationen und pure Leistung wichtig sind.

Den selbstauferlegten Bildungs-Auftrag, über die Herkunft und Herstellung eines so komplexen Produktes zu informieren hat Fairphone in meinen Augen jedenfalls erfüllt.

Wieviel tatsächlich noch zu tun ist, bis sich Elektronik-Produkte wirklich als fair bezeichnen dürfen, zeigt der deutlich kritischere und hervorragend detaillierte Artikel des Blogs faire-computer. Dort bin ich auch auf die Faire Computermaus von Nager-IT gestoßen.

Ich bin gespannt, was unsere Entwickler vom Fairphone halten werden und ob sich „unter der Haube“ noch weitere Besonderheiten feststellen lassen.

Absolut geräuschlos und 80 % weniger Energieverbrauch: Der neue Low Energy Server (LES) von Thomas Krenn

Mit steigenden Strompreisen gewinnt das Thema Energieeffizienz auch in der IT zunehmend an Bedeutung. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Thomas-Krenn.AG einen Server entwickelt, der nur noch maximal 9 Watt pro Stunde verbraucht, 20 Prozent dessen, was ein vergleichbarer Server auf ATOM Basis benötigt: den sogenannten Low Energy Server.

„Absolut geräuschlos und 80 % weniger Energieverbrauch: Der neue Low Energy Server (LES) von Thomas Krenn“ weiterlesen

24.993 kg weniger klimaschädliches Kohlendioxid!

Diese Menge haben wir im letzten Jahr weniger verursacht! Das ganze wird verglichen mit dem CO2-Ausstoß der Stromerzeuger im Bundesdurchschnitt (sprich der Strom aus konventioneller Erzeugung). Das hat uns zumindest unsere LichtBlick-Stromabrechnung verraten. Sie verrät uns aber auch, dass wir 22,47% mehr Strom verbraucht haben und 12 qm Regenwald unter Schutz gestellt haben.

25.000 kg CO2 kann man übrigens auch einsparen in dem man 100.000 km (!) weniger mit dem Auto fährt.

Wer CO2 einsparen möchte, der kann sich auf folgenden Seiten informieren:

http://www.arktik.de/CO2-ausgleich/CO2-einspartipps

http://www.greenpeace.de/themen/klima/kampagnen/klimaschutz/detail/artikel/die_zehn_wichtigsten_tipps_was_sie_fuer_das_klima_tun_koennen/

Interessant ist auch die Initiative des WWF, die ein Datei-Format unter dem Motto „Save as WWF“ anbietet, dass man nicht ausdrucken kann:

http://www.saveaswwf.com/de/