Richtlinien zum qualitativen Aufbau von Webinhalten: Nutzen für den Besucher (Teil 3)

Qualität ist nicht erst seit den vergangenen Google Updates namens Panda und Pinguin ein Diskussionsthema, sondern schon länger ein relativ wichtiger Faktor in Bezug auf den Aufbau und die Erstellung von Webseiten und Webinhalten.

Dies bezüglich gibt es in den Google Webmaster Richtlinien einen gesonderten Bereich der sich mit dem Thema „Qualitätsrichtlinien“ beschäftigt. Primär wird den Richtlinien auf die bekanntesten manipulativen Verfahren eingegangen, die natürlich für den erfahrenden Webentwickler ein Begriff sein dürften.

Google Webmaster Tools und Google Webmaster Richtlinien

Null Toleranz bei der Anwendung manipulativer Verfahren

Seit Bestehen der Suchmaschinen versucht der Webseitenbesitzer seine Webseite so erfolgreich wie möglich zu gestalten. Bei der Vielzahl an Internetseiten und potentiellen Konkurrenten ist es vor allem in der heutigen Zeit nicht unbedingt einfach, sich auf den vorderen Plätzen unter den relevanten Keywords zu positionieren.

So gibt es früher wie heute findige Webseitenbetreiber die versuchen durch gezielte Manipulation die Suchmaschinen und deren Algorithmen auszutricksen. Genau aus diesen Gründen haben Suchmaschinenbetreiber eigene Qualitätsrichtlinien entwickelt, die Webseitenbetreiber darüber aufklären, was erlaubt ist und was nicht.

In vielen Fällen glauben die Webseitenbetreiber allerdings, solange ein Verfahren nicht in den Qualitätsrichtlinien der Webmaster Richtlinien auftaucht, wird das Verfahren seitens der Suchmaschinenbetreiber wie Google gebilligt. Doch dies ist eigentlich nicht der Fall – manipulative Verfahren werden von Suchmaschinen nicht toleriert. Es kann aber durchaus sein, dass bis dato noch kein Algorithmus Update existiert, dass diese Verfahren in die Schranken weist.

Bei Missachtung der Qualitätsrichtlinien werden die Webseitenbetreiber durch verschiedene Maßnahmen von der Abwertung im Ranking bis hin zur Deindexierung einer Webseite bestraft.

Webseiten sind für die Nutzer da

Häufig vergessen die Webseitenbetreiber, dass eine Webseite nicht für die Suchmaschinen erstellt wird, sondern für den potentiellen Besucher bzw. Kunden, der auf seinem Streifzug durch das World Wide Web, die eine Webseite entdeckt.

Um unsinnigen und aufwendigen Manipulationsversuchen entgegen zu wirken, gibt Google dem Webseitenbetreiber den Ratschlag seine Zeit in die Optimierung und Verbesserung seiner Webseite und Webinhalte zu investieren. Dadurch wird dem Besucher der Website ein wesentlich größerer Dienst erwiesen und gleichzeitig wird zur langfristigen Verbesserung von Suchergebnissen und Suchqualität beigetragen. Die Webseiten, die die Qualitätsrichtlinien von Google einhalten, werden durch ein besseres Ranking belohnt.

Wie du mir, so ich dir – der Linktausch

Google empfiehlt nicht an Linktauschprogrammen teil zu nehmen oder Linkkauf zu betreiben, um das Ranking oder den PageRank zu verbessern. Partnerseiten zu erstellen, die alleine dem Zweck der Websitevernetzung dienen ist ein Verstoß gegen die Google Webmaster Richtlinien, der sich negativ auf das Ranking Ihrer Website in den Suchergebnissen auswirkt, gleiches gilt für Links zu Webspammern oder „schlechte Nachbarschaft“.

Grundprinzipen der Qualitätsrichtlinien

In den Google Webmaster Richtlinien werden einige Grundprinzipien seitens Google aufgelistet – wobei diese in den meisten Fällen dem Webmaster eigentlich auch bekannt sein sollten. Dazu gehört das Cloaking eine Modeerscheinung, bei der Suchmaschinen andere Inhalte angezeigt wurden, als dem Besucher – damit Webseiten sich in den Suchergebnissen besser positionieren.

Seitens Google sind Verborgene Texte oder verborgene Links, automatischen Suchanfragen an Google, Seiten mit irrelevanten Suchbegriffen, doppelte Seiten, Sub-Domains und Duplicate Content, Seiten mit Phishingversuchen, Viren, Trojanern usw. nicht erlaubt. Zudem wird von Brückenseiten und Partnerprogrammen, die keinen Wertgewinn darstellen abgeraten. Sollte eine Seite nicht diesen Richtlinien entsprechen, bietet Google die Möglichkeit an, nach der Korrektur einen Antrag auf die erneute Überprüfung der Website zu stellen.

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