Seit rund einem halben Jahr beschäftigen wir uns intern intensiv mit dem Thema Agilität: Wie können wir als Agentur agiler arbeiten? Wie können wir mit agilen Methoden die Projektentwicklung flexibler, effizienter und für den Kunden zielführender gestalten? Dabei kommt es uns nicht allein (aber auch!) auf die Nutzung von Methoden wie Scrum oder Kanban an, sondern wir verstehen Agilität als Haltung, als Mindset, das wir benötigen um unsere Arbeitsprozesse weiter zu optimieren und noch transparenter, erfolgreicher und kundenorientierter miteinander zu arbeiten.
Recap: 1. Bielefeld I/O – verteilte Konferenz an 5 Standorten
Nach unseren ersten Google I/O Extended-Erfahrungen in Form eines Livestream-Rudelguckens bei comspace vor 2 Jahren, haben wir dieses Jahr eine etwas größere Veranstaltung aufgezogen. So wie die Google I/O Konferenz in Kalifornien jedes Jahr Entwickler aus der ganzen Welt zusammenbringt, haben wir gemeinsam mit unseren Bielefelder Partnern Founders Foundation, Pioneers Club, u+i interact und Teutonet an den 5 Partner-Locations eine verteilte Konferenz organisiert: Allen an digitalen Themen interessierten OWLern wurde ein Tag voll interessanter Vorträge, Workshops und Digital Hacks geboten – thematisch angelehnt an die vier Schwerpunktthemen der Google I/O Platform, Grow and Earn, Building on mobile und beyond mobile.
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e-Spirit #kutapata 2018 – bereichernd und unterhaltsam war’s
Nach der Zeche Zollverein in Essen als Veranstaltungsort im vergangenen Jahr wurde es in diesem Jahr bayrisch: e-Spirit lud seine über 300 Gäste zum traditionellen 3-tägigen Kunden- und Partnertag (kutapata) nach München ein.
Vier unserer Kolleg_innen haben sich auf den Weg nach Süddeutschland gemacht und sind mit interessanten neuen Begegnungen, vielen intensiven Gesprächen mit Kunden und Partnern und informativen Vorträgen im Gepäck zurückgekehrt. „e-Spirit #kutapata 2018 – bereichernd und unterhaltsam war’s“ weiterlesen
DSGVO-Umsetzung bei comspace – 5 Fragen an unseren Datenschutzkoordinator
In einem Interview mit unserem Datenschutzbeauftragen Lars Christiansen hatten wir neulich schon über die neuen Regelungen der EU-DSGVO und nötige Maßnahmen zu ihrer Umsetzung in Unternehmen gesprochen.
Auch wir arbeiten agenturintern daran, uns für den Stichtag am 25. Mai fit zu machen und ein Häkchen hinter „DSGVO“ zu machen. Was das im Einzelnen bedeutet, erläutert unser Datenschutzkoordinator und Kollege im IT-Service Gwenn Dauen. „DSGVO-Umsetzung bei comspace – 5 Fragen an unseren Datenschutzkoordinator“ weiterlesen
DSGVO – was ändert sich? 20 Fragen an unseren Datenschutzbeauftragten Lars Christiansen
Am 25. Mai 2018 tritt die neue europaweite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Nicht mehr viel Zeit also für Unternehmen, sich für den Stichtag fit zu machen und die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Was ändert sich, was bleibt, wo muss kurzfristig gehandelt werden? Diese und weitere Fragen haben wir unserem DSGVO-Experten und langjährigen externen Datenschutzbeauftragten Lars Christiansen gestellt und praxisorientierte Antworten bekommen.
Was ist die DSGVO?
Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist nach meiner Einschätzung die umfangreichste und gleichzeitig am meisten unterschätzte Gesetzesinitiative, die die EU jemals auf den Weg gebracht hat. Viele Beteiligte haben lange nicht wahrgenommen, worum es genau geht und wie komplex sich die Umsetzung gestaltet.
Bei der DSGVO geht es nicht um eine schlichte Gesetzesänderung, sondern einen kompletten Neuanfang im Bereich Datenschutz. In Deutschland sind allein rund 300 Gesetze betroffen, die geändert werden müssen, weil sie in irgendeiner Weise etwas mit Datenschutzregelungen zu tun haben. In Hinblick auf die Umsetzung geben sich die Aufsichtsbehörden noch zurückhaltend, da es bisher weder Erfahrungswerte noch Gerichtsurteile gibt. Daher bleibt in der Praxis leider noch vieles im Unklaren.
Welche Änderungen ergeben sich aus der DSGVO für mittelständische Unternehmen?
Die gesetzlichen Änderungen betreffen alle Unternehmen. Generell gibt es keine Unterscheidung nach kleinen, mittelständischen oder großen Unternehmen.
Die einzige Ausnahme besteht in der Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten: Dieser müssen Unternehmen erst nachkommen, sobald sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen.
Sollten Unternehmen in einigen Bereichen über die DSGVO hinausgehen?
Grundsätzlich gilt bei der Umsetzung der DSGVO der risikobasierte Ansatz, d.h. die DSGVO macht die Erlaubnis der Datenverarbeitung von einer Risikoanalyse abhängig. Jedes Unternehmen muss im Einzelnen abwägen, wie stark die „Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten“ der betroffenen Personen durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gefährdet wird. Dementsprechend sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die die Datensicherheit der erhobenen und verarbeiteten Daten gewährleisten.
Welche zusätzlichen Pflichten ggü. dem bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben sich für deutsche Unternehmen aus der DSGVO?
In vielen Regelungen unterscheidet sich die DSGVO gar nicht so wesentlich vom BDSG. In anderen Punkten gibt es gravierende Änderungen. Die wichtigsten sind folgende:
- Ausweitung des Begriffs der personenbezogenen Daten: Die Definition ist in der DSGVO wesentlich weiter gefasst als zuvor (s. auch die nächste Frage). Bisher ging es um den Schutz der Daten, um physischen und materiellen Schaden abzuwenden. Zukünftig müssen Daten auch gegen immateriellen Schaden geschützt werden.
- Informationspflichten: Diese sind umfangreicher geworden. Den Betroffenen muss bei der Erhebung seiner Daten Auskunft darüber gegeben werden, “wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß”.
- Recht auf Datenportabilität: Die Übertragbarkeit der Daten von einem Anbieter zu einem anderen muss gewährleistet sein. Dies auf Anforderung auch im maschinenlesbaren Format, damit die Daten ggfs. woanders wieder eingelesen werden können.
- Sicherstellen der Sicherheit und Belastbarkeit der Systeme
- Rechenschaftspflicht im Sinne der Beweislastumkehr: Bisher musste ein Betroffener vor Gericht selbst nachweisen, dass das Unternehmen für eine fehlerhafte Verarbeitung von Daten verantwortlich ist. Diese Pflicht liegt nun bei dem Unternehmen, das die Daten verarbeitet.
Welche personenbezogenen Daten sind konkret von der Verordnung betroffen und was genau versteht man unter “personenbezogen”?
Personenbezogene Daten sind alle Angaben, die man einer natürlichen Person zuordnen kann. Außer naheliegenden Daten wie Name und Adresse etc. zählen künftig auch digitale Informationen wie Standortdaten, IP, Cookies, Scoring- und Ranking-Daten dazu.
Welche Dokumentationspflichten sind unternehmensintern notwendig?
Die Dokumentationspflichten steigen insofern, als dass jede verantwortliche Stelle den Nachweis erbringen können muss, dass sie personenbezogene Daten DSGVO-konform verarbeitet. Außerdem müssen alle Datenverarbeitungsprozesse dokumentiert werden.
Neu ist, dass ein Unternehmen wie das Ihre (Anm. =comspace) als Auftragnehmer und damit Auftragsverarbeiter jetzt mit in der Haftung sind. Bisher war das nur der Auftraggeber.
Welche Auskünfte müssen bei einem Antrag auf Datenauskunft künftig bereitgestellt werden? Wie schnell und in welcher Form?
Es müssen alle im Unternehmen befindlichen Daten, die die anfragende Person betreffen, zur Verfügung gestellt werden, und dies lt. Gesetzgeber “zeitnah und vollumfänglich”. Zeitnah meint eine Frist von 2 Wochen. Die Bereitstellung der Daten muss kostenfrei und in geeigneter Form (pdf, Mail o.ä.) erfolgen.
Welche Anforderungen werden an wirksame Einwilligungserklärungen gestellt? Warum braucht es überhaupt Einwilligungserklärungen, wenn man sich DSGVO-konform verhält?
Die Einwilligung zur Datenerhebung muss freiwillig und gut informiert erfolgen und sie darf nicht an einen Vertragsabschluss gekoppelt sein. Bei Datenerhebung muss dem Kunden außerdem mitgeteilt werden. was mit seinen Daten geschieht. Bestehende Einwilligungen sind davon unberührt und nach wie vor wirksam, sofern sie den Anforderungen aus dem BDSG genügen.
Neu ist, dass eine Dateneinwilligung von Kindern und Jugendlichen erst ab dem 16. Lebensjahr möglich ist.
Nach meiner Einschätzung wird die Einwilligung zukünftig sicherlich an Bedeutung verlieren.
Was beinhaltet das Recht auf Vergessenwerden? Welche Fristen sind zu beachten?
Das Recht auf Vergessenwerden existiert schon heute. “Vergessen” ist im digitalen Zeitalter ja ein eher unpassendes Wort. Der Begriff “Löschung” trifft es besser. Auch wenn die Daten auf Aufforderung gelöscht werden, verbleiben sie aufgrund der Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen noch für mindestens 6-10 Jahre im Unternehmen.
Eine genaue Zeitvorgabe für die Löschung gibt es meines Wissens nicht. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Aufsichtsbehörden hier ähnliche Zeiten wie bei einem Auskunftsersuchen ansetzen. Da liegt die Frist bei zwei Wochen. Die Löschung sollte immer so schnell wie möglich erfolgen.
Gibt es spezielle Anforderungen für Daten von Personen ausländischer Nationalität (EU / international)? Ab wann betrifft die DSGVO deutsche Unternehmen nicht?
Die DSGVO greift, sobald die Daten eines europäischen Bürgers betroffen sind bzw. sobald ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen für europäische Bürger anbietet und zugänglich macht.
Welche Auswirkungen hat die Verordnung auf den Datenschutz für Beschäftigte?
Der Datenschutz für Beschäftigte sollte ursprünglich einmal in einem eigenen Gesetz geregelt werden, dies ist aber nicht geschehen.
Die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten erfolgt beispielsweise auf Basis einer Betriebsvereinbarung, im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder aufgrund einer Einzeleinwilligung. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses, das durch einen Arbeitsvertrag entsteht, kann die Freiwilligkeit einer Einzeleinwilligung ggfs. in Frage gestellt werden. Dies wird mit der DSGVO zukünftig einfacher sein, denn dann gilt: Wenn eine Datenverarbeitung einen wirtschaftlichen oder rechtlichen Vorteil für den Mitarbeiter mit sich bringt, kann der Arbeitgeber von einer Einwilligung ausgehen.
Zusätzlich gibt es höhere Transparenzpflichten für den Arbeitgeber: Er muss die Mitarbeiter über den Zweck der Datenverarbeitung und über ihr Widerrufsrecht informieren.
Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die DSGVO haben?
Hier wird unterschieden zwischen organisatorischen Verstöße und Datenverlust. Bei organisatorischen Verstößen können bis zu 10 Mio. Euro bzw. bis zu 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes fällig werden. Bei Datenverlust beträgt die Geldbuße bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. Bei Datenschutzverletzungen entsteht außerdem ein Anspruch auf Schadensersatz für materiellen und (neu) immateriellen Schaden.
Welche Herangehensweise empfehlen Sie Unternehmen, um sich möglichst schnell fit zu machen für die neuen Bestimmungen? Was sind die wichtigsten to do’s?
Wer jetzt noch nicht angefangen hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen, sollte sich eine gute Versicherung suchen ;). Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung der DSGVO sind folgende:
- Ist-Aufnahme der Systeme und Prozesse deren saubere Dokumentation
- Informationspflichten beachten und wahrnehmen
- Datenschutzerklärung anpassen
- Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen:
Diese betrifft jede Datenverarbeitung, die ein besonders hohes Risiko für den Betroffenen darstellt, bspw. bei der Erhebung von Daten zum Scoring oder Profiling. Vor der Datenverarbeitung müssen die Risiken abgeschätzt und es muss dokumentiert werden, wie ein Rechtsrisiko abgefangen werden kann. - Meldepflichten bei Datenschutz beachten
- Abbildung aller Datenschutzvorgänge in Prozessen
Stichwort Online-Marketing: was bringt da die DSGVO für Veränderungen?
Es gibt keine speziellen Vorschriften für die Zulässigkeit von Werbung. Daher gelten nach wie vor die allgemeinen Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Online-Marketing. Das z.Zt. noch bestehende Listenprivileg entfällt mit der DSGVO. Es wird in Zukunft stärker auf eine Interessensabwägung bei der Datenverarbeitung ankommen. Der Bereich Online-Marketing wird durch die kommende ePrivacy-Verordnung neu geregelt werden. Diese wird für das Jahr 2019 erwartet.
Da zukünftig innerhalb der EU über nationale Grenzen hinweg dieselben Bestimmungen angewendet werden, wird die DSGVO für international tätige Unternehmen eher Erleichterungen bringen.
Wie bewerten Sie persönlich die DSGVO?
Ich sehe die DSGVO als einen guten Ansatz in die richtige Richtung: Alte Regelungen des BDSG werden komplett überholt, was im digitalen Zeitalter dringend nötig war, da die Regelungen von 1995 nicht mehr die Realität widerspiegeln. Viele Basisfragen sind noch heute ungeklärt, so dass häufig Richterrecht greifen musste und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden bis heute in der Praxis nicht umgesetzt wurden.
Allerdings wurde die DSGVO mit Blick auf die großen amerikanischen Unternehmen konzipiert mit dem Nachteil, dass sie keine Abstufungen nach Unternehmensgröße vorsieht, d.h. es gibt keine Anpassungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Außerdem wird die DSGVO mit viel Angst und Schrecken verkauft.
Lässt sich die DSGVO irgendwie umgehen?
Nein, das ist nicht möglich, denn sie ist ab dem 25. Mai 2018 EU-weit geltendes Datenschutzrecht.
Ist die DSGVO eher ein Wettbewerbsvor- oder Nachteil im internationalen Markt?
Für deutsche Unternehmen ist sie eher ein Vorteil, weil sich die DSGVO in vielen Punkten relativ nah an die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes hält. Für Unternehmen anderer europäischer Länder, in denen der Datenschutz bisher nicht ganz so strikt geregelt wurde wie in Deutschland, wird die Umstellung viel größer ausfallen.
Wenn Sie Einfluss darauf hätten, welche Änderungen an der Verordnung würden Sie sich wünschen?
Ich würde mir eindeutigere, griffige Vorgaben wünschen. Es gibt noch viel zu viele Unklarheiten in der Interpretation und Umsetzung der Verordnung. Dies führt zu starken Verunsicherungen bei den Unternehmen.
Seit wann beschäftigen Sie sich mit der DSGVO?
Ich habe schon 2011 damit begonnen, seit der erste Entwurf der neuen Verordnung durch die EU-Kommission veröffentlicht wurde. Seit 2015 beschäftige ich mich sehr intensiv mit dem Thema.
Welche weitere Links zur DSGVO können Sie zur weiteren Einarbeitung in das Thema empfehlen?
Auf diesen Seiten finden Sie weitere, detaillierte Informationen rund um die DSGVO-Bestimmungen:
DSGVO – Expertenwissen für die Praxis:
https://dsgvo.expert/materialien/synopse-zur-dsgvo/
Hier findet man eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzestexte und eine Zuordnung der Artikel der DSGVO zu den Erwägungsgründen. Da auf EU-Ebene die Erwägungsgründe Teil der Gesetzgebung sind und die Artikel der DSGVO immer mit Blick auf die entsprechenden Erwägungsgründe ausgelegt werden müssen, ist das bei der Beurteilung der neuen Vorgaben hilfreich. In Deutschland kennen wir dieses Vorgehen nicht und die Erwägungsgründe werden oft mit Kommentaren verwechselt, die nicht zur Gesetzgebung gehören. Das führt dann u.U. zu einer fehlerhaften Auslegung.
Informationen des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA):
https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html
Diese Informationen findet man zwar bei allen Landesaufsichtsbehörden, aber die Bayern haben m.E. die übersichtlichste Webseite dazu erstellt. Bei den Informationen handelt es sich um Kurzpapiere der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz DSK). Hier ist die konsolidierte Ansicht der Landesbehörden zu bestimmten Themen beschrieben.
Europäische Kommission zur DSGVO:
https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de
Da sich in Zukunft viel auf europäischer Ebene abspielen wird und es ein europaweites, einheitliches Vorgehen aller Aufsichtsbehörden geben soll, ist ein Blick nach Brüssel hilfreich um abzuschätzen, wohin sich der Datenschutz in Europa und damit auch in Deutschland entwickeln wird.
Aktuelle Entwicklungen im Online Marketing
Welche Entwicklungen sind heute und zukünftig relevant im Bereich Online Marketing? Diese Frage haben wir unserem Experten-Team gestellt und zu verschiedenen Themen einen interessanten Überblick bekommen. Lesen Sie im Folgenden,
- wie Sie Ihre digitalen Werbekampagnen mit Hilfe von Attributionsmodellen noch erfolgreicher steuern können,
- welche technischen SEO-Maßnahmen zu einer erfolgreichen Website-Konzeption beitragen und
- welche Social Media und Content Trends wie Live-Streaming, vergängliche Inhalte und Facebook-Gruppen für Sie interessant sein können.
Attributionsmodelle im Online Marketing (von Benjamin Heilmann)
Attributionsmodelle sollten mindestens jedem, der in seiner Webanalyse-Software den Erfolg (oder Misserfolg) von Werbekampagnen misst und letztlich über die Verteilung von Werbebudgets mitentscheidet, geläufig sein. Data driven decision making, so heißt es wohl neudeutsch, meint in diesem Kontext: Auf Basis belegbarer Fakten wird entschieden, welcher Marketingkanal zukünftig mehr oder weniger Budget erhält.
Attribution meint eine Zuordnung von Interaktionspunkten oder Marketingkanälen zu Conversions. Oder: Welchen Erfolg tragen die Marketingkanäle zum Unternehmenserfolg bei? Die erste Antwort muss lauten: Kommt drauf an. Und zwar darauf, auf Basis welchen Attributionsmodells ich meine Daten analysiere. Die Webanalyse-Tools arbeiten im Standard mit der “Last Click Attribution” – dem letzten Interaktionspunkt wird die Conversion gutgeschrieben. Warum dieses Attributionsmodell zu kurz greift, wird in folgendem Blog-Beitrag erklärt. [Link]
Die Zukunft gehört den Werkzeugen in der digitalen Analyse, die in der Lage sind, Attributionsmodelle zu generieren, die ein ganzheitliches Bild innerhalb der Customer Journey vermitteln. Heißt: Es werden sowohl multi- als auch crossmediale und geräteübergreifende Touchpoints integriert. Den Schritt in diese Richtung hat Google auf der Marketing Next 2017 mit dem Tool Google Attribution angekündigt.
Google Attribution wird nach und nach mehr Usern zur Verfügung gestellt, sowohl in der Bezahl-Version für Nutzer der Google Analytics 360 Suite als auch in der kostenfreien Version.
Hier finden Sie den ausführlichen Artikel zu dem Thema Attributionsmodelle im Online Marketing.
Technisches SEO (von Linnea Bak)
Im Online Marketing erfreut mich derzeit die Wiederbesinnung auf technische SEO-Maßnahmen – angetrieben von neuen Webtechnologien und dem Innovationsdruck des Suchmaschinenriesen Google. Dass relevanter und optimierter Content Voraussetzung für eine gute Platzierung in den Suchergebnissen ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Das Fundament hierfür ist – heute noch mehr als früher – ein schneller, schlanker und sicherer Webauftritt, deren Architektur und Content-Auszeichnung der Suchmaschine in optimaler Weise mitteilt, für welche Suchanfragen sie gefunden werden möchte.
Kernthemen der technischen Suchmaschinenoptimierung sind:
- Informationsarchitektur & URL-Design
- Mobile First & Code-Design
- SEO-Strategien für JavaScript
- HTML- und Quelltext-Auszeichnungen
- Indexierbarkeit des relevanten Contents
- Crawler Steuerung
- SSL-Verschlüsselung & Mixed-Content
- Vermeidung von Duplicate Content
- Ladezeitenoptimierung
- Technisches Monitoring
Idealerweise wird technisches SEO in die Planung der Website mit einbezogen und bildet dann die unsichtbare Plattform für einen schönen, klaren Online-Auftritt mit einer eindeutigen Botschaft und einer tollen User Experience. Dies gilt aber nicht nur für einen Relaunch, sondern auch für jede bestehende Website. Denn: Ein ausführlicher technischer SEO Audit ist die operative Basis für einen erfolgreichen SEO-Prozess.
Social Media und Content Trends für Unternehmen (von Anna Wördehoff)
Live-Streaming
Video-Content wird auch 2018 weiter an Bedeutung gewinnen. Neben Videoanzeigen, Influencer-Beiträgen und aufwendig gefilmten Produkttests wird Live-Streaming immer wichtiger – auch für Unternehmen. Mit Facebook Live, Periscope für Twitter oder Snapchat ist jeder mit wenigen Klicks „On Air“ und steht so im direkten Austausch mit Fans, Followern und damit seinen (potentiellen) Geschäftskontakten.
Ob eine schnelle Q&A-Runde, Eindrücke von einem gerade stattfindenden Event oder ein kleiner Sneak Peek aus der Produktion: Keine andere Content-Form bringt höhere Engagement-Rates. Über Kommentarfunktion und Like-Buttons kann sich der Zuschauer direkt einbringen und Feedback geben. Eine Fundgrube für jedes Crowdsourcing. Darüber hinaus hat Live-Streaming kaum Streuverluste, schließlich bleiben nur die Nutzer am Ball, die sich wirklich für die Inhalte interessieren.
Ephemeral Content – Vergängliche Inhalte
Auch auf Instagram sollen die Nutzer zukünftig irgendwann einmal live gehen können, doch bis dahin konzentriert sich das soziale Netzwerk weiterhin auf seine Instagram Stories, die inzwischen täglich von 300 Millionen User genutzt werden. Denn die Fans wünschen sich schnellen, leicht verdaulichen und vor allem ehrlichen Content, der ganz ohne professionelles Equipment auskommt.
Instagram unterstützt diesen Trend und platziert neuerdings das Feature noch größer und prominenter im News Feed. Wer noch nie eine Umfrage in seiner Story platziert hat, sollte es unbedingt einmal ausprobieren, denn dieses kleine Gimmick animiert auf jeden Fall zur Interaktion mit der Marke. Links und Hashtags hingegen fördern die Brand Awareness und machen Instagram Stories zu einem wichtigen Bestandteil in euren Kampagnen.
Facebook Gruppen
Durch die neue Ausrichtung des Facebook-Algorithmus haben Facebook Seiten zukünftig bedeutend weniger organische Reichweite. Wer weiterhin von seinen Fans und deren Freunden gesehen werden möchte, muss zwangsläufig immer häufiger seine Beiträge bewerben.
Daher empfiehlt es sich, als Seitenbetreiber verstärkt auf Facebook Gruppen zu setzen, die mittlerweile auch von Unternehmensseiten betrieben werden können. Gruppenbeiträge werden (sofern die Funktion nicht bewusst deaktiviert wurde) prominent im News Feed platziert und die Mitglieder über Neuigkeiten via Notification informiert.
Unternehmen sollten jedoch beachten, dass Facebook-Gruppen Dialog-Plattformen für Nutzer sind, die sich für einen intensiven Austausch zum jeweiligen Thema interessieren, und kein zusätzlicher Werbekanal.
Der Gruppeninhaber ist Moderator, unterstützt mit seiner Expertise, steuert Gespräche und bietet mit exklusiven Informationen und Angeboten einen Mehrwert. Im Gegenzug erhält er einen einmaligen und ehrlichen Einblick in die Wahrnehmung seiner Produkte, kann von neuen Themen und Ideen profitieren und diese bspw. im Rahmen der Produktentwicklung oder dem Content Marketing einbringen.
Unser Jahresrückblick 2017
Im vergangenen Jahr haben wir uns bei unseren Kunden und Partnern in Form einer exklusiven Weihnachts-Landingpage, in der wir unser Jahr 2017 haben Revue passieren lassen, für die gute Zusammenarbeit bedankt.
Diesen Jahresrückblick wollen wir auch Euch nicht vorenthalten. Daher findet ihr in diesem Beitrag unseren Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Entwicklungen, die unser Jahr 2017 geprägt haben.
Wachstum
Mehr Kolleg_innen, zusätzliche Räumlichkeiten und Standorte und eine deutliche Umsatzsteigerung – das Stichwort “Wachstum” beschreibt unser vergangenes Jahr am besten.
Mehr Kolleg_innen
24 neue Kolleg_innen haben 2017 eine neue Job-Heimat bei uns gefunden. Wir haben sie inzwischen erfolgreich in unsere Teams integriert und freuen uns über ihre Unterstützung bei unseren zahlreichen Projekten. Damit sind wir auf insgesamt rund 90 Mitarbeiter gewachsen.
Zuwachs hat auch die ein oder andere Familie unserer Kolleg_innen bekommen: Insgesamt konnten wir im vergangenen Jahr 6 comspace-Babies willkommen heißen. Mit flexibleren Arbeitszeiten und / oder Elternzeit unterstützen wir ihre Mütter oder Väter bei ihrer neuen Aufgabe.
Mehr Fläche
Nach langer Planung und Umbauzeit konnten wir im Herbst 2017 endlich die 8. und damit höchste Etage unseres Bürogebäudes beziehen. Seitdem genießen wir einen tollen Ausblick auf die Bielefelder Skyline und nutzen die zusätzlichen 282 qm als Meetingraum, Event-Location und “Esszimmer” für unser Montagsfrühstück und die Mittagspausen. Unsere radfahrenden Kolleg_innen schätzen außerdem die neue Duschmöglichkeit. Nicht zuletzt freuen wir uns auf zukünftige sommerliche Pausen und Grillevents auf der Dachterrasse ;).
Mehr Standorte
Mit der Eröffnung unseres neuen Büros in Bremen, zentral an der Schlachte gelegen, haben wir uns Richtung Norden ausgedehnt und gewinnen auf diese Weise mehr räumliche Nähe zu unseren bestehenden Kunden in der Region wie die swb-Gruppe und die hkk Krankenkasse. Unser Account Management Kollege Marcus Knittel kümmert sich als Standortleiter um den Aufbau eines kompetenten Entwickler-Teams für die Realisierung neuer Kundenprojekte. Falls der eine oder andere Entwicklung unter euch also in der Region Bremen gerade eine neue berufliche Herausforderung sucht, kann sich gerne hier informieren oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen unter work@comspace.de.
Mehr Umsatz
Mit mehr Mitarbeiter_innen konnten wir 2017 einige Projekte mehr stemmen. Dies schlägt sich auch in dem prozentualen Umsatz-Wachstum von rund 36% auf knapp 5 Mio. € nieder. Wir freuen uns schon auf viele weitere spannende Projekte in diesem Jahr – die Auftragsbücher sind bereits gut gefüllt!
Kunden, Projekte und Produkte
Wer uns kennt weiß dass wir auf langjährige und partnerschaftliche Kundenbeziehungen setzen. Daher freuen wir uns, dass wir 2017 viele unserer Bestandskunden weiter auf ihrem digitalen Weg begleiten durften und sie mit der Weiterentwicklung ihrer Websites und neuen Anwendungen oder Integrationen unterstützen konnten. Gleichzeitig konnten wir einige neue Kunden begrüßen wie bspw. die swb-Gruppe, die hkk Krankenkasse oder die KWS Saat SE.
Das Entwickeln individueller Lösungen für die spezifischen Projektanforderungen unserer Kunden lieferte uns immer wieder spannende Herausforderungen, denen wir uns mit Engagement und Leidenschaft gestellt haben. Insgesamt rund 10.000 Tickets haben 2017 die Anforderungen für unsere FirstSpirit und Sitecore-Websites, CELUM- und E-Commerce-Integrationen, Hosting-Projekte und Online Marketing-Konzeptionen aufgenommen. Außerdem konnten wir mit der Implementierung der Hinweisgeberplattform Got Ethics viele Kunden dabei unterstützen, ein sicheres und anonymes Compliance Management auf- oder auszubauen.
Einen Überblick über einige unserer Kunden und Referenzprojekte können Sie sich hier verschaffen.
Mit der Entwicklung der CELUM Connectoren für das FirstSpirit CMS und die Sitecore Experience Platform sowie des CELUM Autotaggers zur KI-gestützten Bilderkennung und Verschlagwortung, haben wir außerdem unser Portfolio ausgebaut und wertschöpfende Erweiterungen für das CELUM DAM geschaffen.
Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Sitecore Expertin Friederike Heinze aus dem Solution Architecture Team als eine von zwei deutschen Sitecore MVPs (Most Valuable Professional) in der Kategorie “Technologist” ausgezeichnet wurde. Der Award ist eine Anerkennung der aktivsten Sitecore Experten rund um den Globus, die sich in Online und Offline Communities einbringen, um ihre Erfahrungen und ihr Know-how mit anderen Sitecore Partnern und Kunden auszutauschen.
Spende dein Talent geht eigene Wege
Unser internes Start-Up Spende dein Talent ist flügge geworden und hat sich mit dem Umzug in den Pioneers Club auch räumlich “abgenabelt”. Der neue Bielefelder CoWorking Space bietet dem Team tagtäglich Gelegenheit, sich mit anderen Gründern, innovativen Experten und digitalen Think Tanks ostwestfälischer Unternehmen zu vernetzen und digitale Themen zu diskutieren.
Zufrieden sein können unsere Intrapreneure Hanna Drabon und Tilmann Mißfeldt auch mit der Entwicklung und Verbreitung ihrer Spende dein Talent Methode. Mit Unternehmen wie hmmh, Benteler, Project A, u+i, dem Pioneers Club und Oltrogge konnten einige Kunden aus unterschiedlichen Branchen gewonnen werden und dieses Jahr stehen viele weitere Gespräche mit interessierten Unternehmen an. Das Team hat mit Digital Marketing Managerin Tanja Schulte, seit kurzem in Vollzeit dabei, und Entwickler Sascha Schwirtz, der seit Jahresbeginn das Team komplettiert und die Plattform technisch weiterentwickeln wird, eine “schlagkräftige” Größe erreicht.
Auch wir haben zur internen Vernetzung die Methode genutzt und waren immer wieder erstaunt, welche tollen Talente dabei so zum Vorschein kamen. Zu den Spende dein Talent-Events gehörten bspw. das Ernten von Honig, UX in agilen Projekten oder das Herstellen aufwändiger Torten.
Messen, Veranstaltungen, Events – auswärts und @comspace
Im vergangenen Jahr waren wir wieder auf einer Menge Veranstaltungen und Events unterwegs – die dmexco in Köln, der Sitecore Digital Marketing Day in Zürich, die Celumium in Frankfurt und London und das Sitecore Symposium in Las Vegas sind nur einige davon. Als Mit-Aussteller auf den Messeständen unserer Partner, Besucher oder Diskussionsteilnehmer haben wir unsere Dienstleistungen und Projektlösungen vorgestellt, uns fachlich ausgetauscht und Partnerschaften aus- und aufgebaut. Mit Fachvorträgen und organisatorischem Engagement haben wir uns – wie schon in den vergangenen Jahren – wieder in die Treffen der Sitecore Deutschland Usergroup und der e-Spirit Usergroup eingebracht.
Auch das Spende dein Talent Team war auf zahlreichen Veranstaltungen wie der re:publica, dem Augenhöhe Camp oder der Work Awesome vertreten, um sich mit anderen Experten zu Unternehmenskultur-Themen auszutauschen, die Spende dein Talent-Methode zur internen Vernetzung vorzustellen und in Vorträgen ihre Erfahrungen als Intrapreneure zu teilen.
Genauso gerne, wie wir auswärtige Messen und Events besucht haben, sind wir auch Gastgeber gewesen und haben digitale Experten und Querdenker, Impulsgeber, Studenten und comspace-Weggefährten zum Austausch und Wissenstransfer nach Bielefeld eingeladen. Die rege Teilnahme an diesen Veranstaltungen spornt uns an, auch in diesem Jahr wieder das eine oder andere heimische Event zu planen.
Hier eine Auswahl unserer Events und Begegnungen 2017 in den comspace-Räumen:
- Olaf Scholz & Christina Kampmann zu Besuch beim Spende dein Talent-Event „digitales, vernetztes Arbeiten“ mit u+i und comspace
- Pit Clausen, OB Stadt Bielefeld & Brigitte Meier, WEGE Bielefeld
- Agenturbesichtigung für MINT-Studentinnen der Uni Bielefeld
- intrinsify.meetup mit Sessions in 3 Tracks
- Treffen der JAVA User Group Bielefeld
- AUGENHÖHELab mit den Machern des AUGENHÖHE-Films
Und sonst?
Unsere traditionelle Weihnachtsspende ging an das Projekt “AUGENHÖHEmachtSchule”. In dem Film, der mit Hilfe eines Crowdfunding-Budgets gedreht wird, wollen die Macher von AUGENHÖHE einen Beitrag zu Thema New Work in der Bildung leisten. “Wie kann Schule zum Gelingen moderner Organisationen und zum Funktionieren pluralistischer Gesellschaften beitragen?” und “Was braucht es, damit Kinder selbstbestimmt und eigenverantwortlich lernen und ihre Potentiale entfalten können?” gehören zu den Fragen, die der Film versuchen wird zu beantworten. Da New Work für uns als Unternehmen und für viele unserer Kolleg_innen auch persönlich eine Herzensangelegenheit ist, unterstützen wir das Projekt gerne.
Wir sind gespannt, was uns das Jahr 2018 bringt und sind bereit für viele herausfordernde Projekte, spannende Veranstaltungen und bereichernde Begegnungen.
Aktuelle regulatorische Änderungen mit Auswirkung auf das Compliance Management
„Es dauert 20 Jahre, sich eine Reputation zu erwerben und 5 Minuten, sie zu verlieren.“ Warren Buffet
Die Sensibilität für Compliance Themen ist in den meisten Unternehmen so hoch wie nie. Lt. einer aktuellen Compliance-Umfrage unter Geschäftsführern, Vorständen sowie Leitern und Mitarbeitern von Compliance- und Rechtsabteilungen verfügen bspw. mittlerweile 65% der deutschen Unternehmen über eine eigene Compliance-Abteilung und die Compliance-Kultur wird in 89% der Unternehmen vom Vorgesetzten vorgelebt. (An dieser Stelle wäre es interessant zu erfahren, ob das auch in dieser Größenordnung in den Unternehmen wahrgenommen wird ;)).
Dennoch scheinen die Meldungen über rechtliche Verstöße von Unternehmen nicht abzureißen. Im Gegenteil. Immer neue Skandale erschüttern das Land und die Wirtschaft. Wirtschaftskriminalität wie der VW-Abgasskandal, Doping-Vergehen im Sport oder Missbrauch im Gesundheitswesen sind da nur einige Beispiele. Viele beschäftigen seit Jahren die Gerichte, führen zu bedeutenden Strafzahlungen, geschäftsschädigenden Reputationsverlusten und Kündigungen von sog. Whistleblowern. Wie die aktuellste, alle 2 Jahre durchgeführte KPMG-Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland zeigt, war seit 2015 jedes dritte Unternehmen von wirtschaftskriminellen Handlungen im eigenen Haus betroffen, bei den großen Unternehmen sogar fast 50% – eine ernüchternde Bilanz.
Daher sollten Unternehmen die Einrichtung, kontinuierliche Überprüfung und Anpassung von wirksamen Compliance-Strukturen und -Systemen sowie die Sensibilisierung für eine gelebte Compliance-Kultur weiter vorantreiben. Nähere Informationen über die Bedeutung und Entstehung von Compliance Management können Sie hier in unserem Blog nachlesen.
Was bedeuten diese 3 regulatorischen Änderungen für das Compliance Management?
Einige regulatorische Änderungen aus diesem und dem nächsten Jahr werden wegweisende Auswirkungen auf das Compliance Management in Unternehmen haben.
1. Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Im Frühjahr 2017 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex verschiedene Änderungen an dem Kodex vorgenommen, der für alle börsennotierten Unternehmen gilt. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und den Kodex an internationale Best Practice anzupassen. U.a. wurde dem Kodex eine neue Regelung hinzugefügt, die es u.a. Mitarbeiter_innen ermöglichen muss, anonyme Hinweise auf Regelverstöße zu geben:
“Er (der Vorstand) soll für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.” (Quelle: Deutscher Corporate Governance Kodex, Fassung vom 07.02.2017, Punkt 4.1.3.)
Diese Kodex-Änderung kann für betroffene Unternehmen Anlass sein, ihr Compliance Management kritisch zu überprüfen und ggfs. nachzubessern.
2. BGH-Urteil über die bußgeldmindernde Wirkung eines Compliance Management Systems
In einem Urteil vom 09.05.2017 weist der Bundesgerichtshof erstmals auf die Bedeutung eines Compliance Management Systems für die Bemessung von Bußgeldern hin. Zugrunde lag ein Fall, bei dem ein Mitarbeiter aufgrund eines Bestechungsdelikts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beschuldigt und entsprechend verurteilt wurde. Gegen seinen Arbeitgeber, einen deutschen Lieferanten, wurde ein Bußgeld verhängt.
Nach dem BGH-Urteil ist für die Bemessung der Geldbuße entscheidend, ob zum Zeitpunkt des Vergehens ein effektives Compliance Management System (CMS) zur Verhinderung von Rechtsverstößen im Unternehmen installiert war. Und nicht nur das: Das BGH erkennt zusätzlich als bußgeldmindernd an, wenn als Folge des Gerichtsverfahrens die bereits existierenden CMS-Regelungen optimiert und so gestaltet werden, dass ähnliche Normverletzungen zukünftig verhindert werden können.
Der genaue Wortlaut des Urteils lautet wie folgt:
„Für die Bemessung der Geldbuße ist zudem von Bedeutung, inwieweit die Nebenbeteiligte ihrer Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, genügt und ein effizientes Compliance-Management installiert hat, das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein muss […]. Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob die Nebenbeteiligte in der Folge dieses Verfahrens entsprechende Regelungen optimiert und ihre betriebsinternen Abläufe so gestaltet hat, dass vergleichbare Normverletzungen künftig jedenfalls deutlich erschwert werden“. (BGH 1 StR 265/16, Rn. 118)
3. Die neue EU Datenschutz Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die einen einheitlichen Rechtsrahmen in allen EU-Staaten schaffen soll. Das bedeutet:
- Der Anwendungsbereich der DSGVO gilt ab dann für alle Verarbeitungen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern betreffen, egal ob das Unternehmen, das diese verarbeitet, in der EU sitzt oder nicht.
- Der Bußgeldrahmen bei Verstößen wird drastisch erhöht: auf bis zu 20 Millionen oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.
Darüber hinaus räumt die EU-DSGVO den betroffenen Personen mehr Rechte ein wie z.B. Informationsrechte, Recht auf Zugriff, Korrekturen und Vergessen personenbezogener Daten und das Recht auf Datenübertragung von einem auf einen anderen Anbieter.
Vor allem aufgrund der ab 2018 drohenden hohen Bußgelder wird der Datenschutz daher in Zukunft einen ähnlich gewichtigen Anteil für das Risikomanagement und die Compliance-Abteilungen haben wie Verstöße gegen Kartell-, Korruptions- oder Steuerrecht.
Welche Erkenntnisse können Unternehmen aus diesen Neuregelungen ziehen?
Der Druck für Unternehmen, im Bereich Compliance zu handeln und sich vorbeugend noch besser gegen Regelverstöße abzusichern, steigt mit zunehmender Anzahl von Regularien. Auch wenn – oder gerade weil – im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland noch kein einheitliches Compliance Gesetz existiert, das rechtlich Halt und Struktur gibt, ist vorbeugendes Agieren allemal besser als im Ernstfall nachträgliches Reagieren.
Neben der zunehmenden Verantwortung für Compliance Manager wächst aber auch gleichzeitig die Chance, mit geeigneten Compliance Maßnahmen die Risiken weiter zu minimieren und selbst für den Fall eines Regelverstoßes finanziell ggfs. “mit einem blauen Auge” davon zu kommen.
Nicht zuletzt trägt ein auf die individuellen Risiken des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System, das von möglichst vielen Mitarbeitern im Unternehmen mitgetragen und -gelebt wird, zur Steigerung der Glaubwürdigkeit des Unternehmens gegenüber in- und ausländischen Geschäftspartnern bei und erhöht dessen Wettbewerbsfähigkeit.
Webbasiertes Hinweisgebersystem bietet Unterstützung
Ein Compliance Management System besteht im besten Fall aus verschiedenen Bausteinen, die sich gegenseitig ergänzen und kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt werden müssen. Diese können von Compliance Richtlinien über interne Compliance Beauftragte und / oder einen anwaltlichen Ombudsmann bis hin zu einem digitalen Hinweisgebersystem reichen, über das Mitarbeiter Unregelmäßigkeiten melden können. Die Effektivität einer solchen Hinweisgeberplattform hängt dabei elementar davon ab, ob dem Hinweisgeber die vollständige Vertraulichkeit und Anonymität gewährleistet wird. Eine interne Hotline, die nur vom Firmentelefon aus erreichbar ist und damit die Telefonnummer des Hinweisgebers sichtbar macht, ist bspw. wenig hilfreich.
In einigen Ländern wie bspw. Frankreich sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe bereits dazu verpflichtet, ein internes Whistleblowing-System zu installieren. In Deutschland dagegen sind webbasierte Hinweisgebersysteme bislang nur in einigen Branchen wie der Finanz- und Versicherungswirtschaft gesetzliche Pflicht. Aber auch ohne eine Vorgabe des Gesetzgebers ist die Implementierung einer Whistleblower-Plattform sinnvoll: zum einen aus den oben erwähnten strategischen Gründen, zum anderen um das persönliche Haftungsrisiko zu reduzieren, dem Unternehmer unterliegen. Außerdem sorgen technische Lösungen für Transparenz und Dokumentation – zwei wesentliche Bestandteile einer effektiven Compliance-Strategie.
Das war die dmexco 2017 – unser Rückblick
Das 5. “Klassentreffen” der weltweiten Digitalwirtschaft ist vorbei – und war gefühlt genauso gut besucht wie in den Vorjahren. Und dies trotz der erstmals kostenpflichtigen Tickets und diverser Irritationen rund um Preise und Preisstaffelung. Der Anziehungskraft der Messe konnte dies alles offensichtlich keinen Abbruch tun:
1.100 Aussteller (und damit etwas mehr als 2016) aus 39 Ländern, mehr als 570 internationale Top-Speaker auf 18 Bühnen, über 250 Stunden Conference-Programm, rund 100.000 Quadratmeter Gesamtfläche und über 410.000 Besucher – das sind die quantitativen Erfolgsdaten der dmexco 2017. Mit der neuen Halle 6 wurde die Ausstellungsfläche außerdem einmal mehr erweitert und das Startup-Village lockte jede Menge junger Unternehmen an.
Sitecore Partnerstand mit hochkarätigem Vortrags- und Demoprogramm
Auch der Sitecore-Partnerstand in Halle 6, auf dem wir gemeinsam mit 11 anderen Sitecore-Partnern vertreten waren, wartete mit einigen qm mehr Fläche auf als in den Vorjahren und bot in sehr ansprechender Gestaltung viel Platz für Partner-Infostände, Vortragsbühne, Democorner und Besprechungsmöglichkeiten.
In über 60 überwiegend gut besuchten Vorträgen und Live-Demos zeigten Experten von Sitecore und Sitecore-Partnern im Laufe der beiden Messetage innovative Lösungen rund um Web Content Management mit der Sitecore Experience Platform. Präsentiert wurden Themen wie Content & Commerce, Customer Journey, B2B Lead Management, smarte POS/POI Lösungen, Employee Experience und Customer Experience sowie Besuchererkennung für Personalisierung.
Immer wieder fiel das Stichwort Sitecore 9 – ranken sich doch schon viele Gerüchte um diese Version, auf deren Neuerungen die Sitecore-Fachwelt gespannt wartet. Die neue Version wird erstmals auf dem Sitecore Symposium 2017 im Oktober in Las Vegas präsentiert werden.
Unser Terminkalender war bereits im Vorfeld gut gefüllt – hinzu kamen Interessenten an unseren Dienstleistungen aus dem Laufpublikum, so dass wir zahlreiche gute Gespräche führen konnten. In mehreren Vorträgen und Demos brachten unsere Kollegen_innen den Besuchern zudem die Integration des CELUM DAM in Sitecore mittels eines neu entwickelten CELUM Connectors und die Migration von Sitecore-Websites in die Microsoft Azure Cloud näher.
Integration von CELUM DAM in die Sitecore Experience Platform
Was die herausragenden Merkmale des CELUM DAM sind und welche Möglichkeiten und Vorteile der CELUM Sitecore Connector bietet, das stellten Michael Sahlender, Chief Business Officer von CELUM Deutschland und unser Head of Account Management Johannes Tappmeier vor. Durch die nahtlose Verknüpfung der beiden Systeme können Freigabe- und Produktionsworkflows im Unternehmen deutlich vereinfacht werden. Der Redakteur arbeitet weiterhin auf seiner gewohnten Sitecore Benutzeroberfläche und holt die benötigten Mediendateien aus dem CELUM DAM direkt in das Sitecore Mediencenter. Redundante Datenhaltung und Lizenzverletzungen gehören damit der Vergangenheit an.
In ihrer Live-Demo ging Friederike Heinze, unser Sitecore Solution Architect und Sitecore MVP, technisch weiter in die Tiefe und führte an einem Beispiel vor, wie einfach der Import von Mediendateien ins Sitecore CMS funktioniert und welche Informationen im CELUM über die im CMS verwendeten Dateien angezeigt werden.
Nähere Informationen zum CELUM Sitecore Connector erhalten Sie hier. Oder kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Sitecore-Websites in der Azure Cloud
Die Optionen, mit denen Sitecore Websites in der Microsoft Azure Cloud betrieben werden können, sind zunehmend vielfältiger und flexibler geworden und bieten viele Vorteile im Vergleich zum Server- oder virtuellen Hosting.
In seinem Vortrag gab Johannes Tappmeier einen Einblick in die verschiedenen Szenarien des Cloud Hosting und die Besonderheiten der Microsoft Azure Cloud. Eine schnelle Migration der Website in die Cloud, die hohe Skalierbarkeit der Lösung, reduzierte Kosten sowie ein flexibles Reagieren auf zeitlich begrenzte Lastspitzen gehören zu den Vorteilen dieser Lösung.
Wie sich eine bestehende Sitecore-Webseite mittlerweile als Platform-as-a-Service in die Microsoft Azure Cloud bringen lässt und welche Vorteile dies für die Verwaltung und den Betrieb der Website mit sich bringt, erläuterte unser Sitecore Solution Architect Tim-Patrick Märk in seiner Live-Demo.
Weitere Informationen zu dem Thema stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an das Sitecore-Team für die hervorragende Organisation und Präsentation am Stand!
Und sonst? Im Folgenden fasse ich einige Eindrücke von meinem kurzen Messe-Rundgang zusammen. Künstliche Intelligenz (KI) war dieses Jahr eins der Top-Themen auf der dmexco – deshalb habe ich mich einmal in der Experience Hall umgesehen.
AR und VR sind weiter auf dem Vormarsch, aber es fehlt noch an Reife
Trend-Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Virtual und Augmented Reality waren einer der Anziehungspunkte und wurden hauptsächlich in der neuen Experience Hall in Halle 9 präsentiert. Zwei Entwicklungs-Beispiele habe ich mir genauer angesehen.
Virtuelle Gesichtserkennung
Die Agentur denkwerk hat in einer Live-Anwendung kreativ gezeigt, wie visuelle Gesichtserkennung mit den Cognitive Services von Microsoft funktioniert: Messebesucher, die am Stand vorbeigingen und von der dort aufgestellten Kamera erfasst wurden, fanden sich auf einem großen Bildschirm dahinter wieder – allerdings wurde ihr Gesicht jetzt von einer Smiley-Maske überlagert. Diese fiel je nach Alter, Geschlecht und Stimmung des Besuchers anders aus und ging mit seinen Bewegungen mit. Ein amüsantes Erlebnis für die Messebesucher.
Was steckt dahinter?
Die installierte Kamera erfasst die Person, schneidet das Gesicht aus und schickt dieses in die Microsoft Azure Cloud. Mit Hilfe der Microsoft Cognitive Services werden markante Merkmale wie Alter, Geschlecht, Stimmung, Brille und Bart erkannt und daraus wird ein anonymisiertes Profil erstellt. Auf Basis dieser Analyse wird ein passender Smiley generiert und dem Besucher über das Gesicht gelegt. Dank der Echtzeitanalyse wandelt sich das Smiley dynamisch mit verändertem Gesichtsausdruck. Dies natürlich nur bei entsprechend schneller Internetverbindung, mit der es auf der dmexco etwas haperte. Den aufgenommenen Personen kann eine ID zugewiesen werden. Damit sind sie bei einem erneuten Besuch von der Kamera eindeutig wiedererkennbar.
Anwendungsszenarien der Gesichtserkennung
Auch wenn es auf der Messe um einen spielerischen Vorführeffekt ging und die Technik der Agentur noch nicht im Praxiseinsatz ist, sind doch verschiedene Einsatzmöglichkeiten im realen Wirtschaftsleben denkbar. Hilfreich kann diese Anwendung bspw. im Retail sein, um zu erfassen, wann sich welche Zielgruppe bevorzugt im Geschäft aufhält, wie oft bestimmte Personen wieder kommen und für welche Produkte sie sich interessieren. Auf Basis dieser Erkenntnisse ist der Händler noch besser in der Lage, Angebote passend zuzuschneiden.
Ein weiteres Szenario: Die Personenerkennung per Kamera kann steuern und kontrollieren, wer Zugang zu einer Maschine oder zu bestimmten Bereichen auf dem Unternehmensgelände hat.
Da nur die oben genannten Personenmerkmale, aber keine persönlichen Daten erhoben werden, gibt es bei dieser Anwendung keine Datenschutzprobleme. Beim heutigen Stand der Entwicklung ist allerdings nicht ganz ausgeschlossen, dass es bei ähnlich aussehenden Menschen zu Verwechslungen kommt.
Tatsächlich gibt es schon praktische Anwendungsbeispiele für Gesichtserkennung: Im Frühjahr diesen Jahres war eine solche Technik testweise bei der KLM für einige Monate am Amsterdamer Flughafen Schiphol im Einsatz. Statt dem Vorzeigen der Bordkarte reichte der Gesichtsscan am Flughafen, zumindest für die Kunden,die sich im Vorfeld registriert haben und ihr Gesicht hatten scannen lassen.
Virtual Reality im Einsatz bei der Lufthansa
Im Flying Lab der Lufthansa konnte man ausprobieren, wie schön das Fliegen für VIPs sein kann. Mit einer VR-Brille auf den Augen und gemütlich im Sessel sitzend, wurde man wahlweise in die Lufthansa VIP-Lounge, die Business Class oder in ausgewählte Zielgebiete “gebeamt”. Am herrlichen Strand von Mauritius hätte ich gerne noch einige Zeit verweilt und die 360-Panorama-Aussicht genossen ;).
Die Brille wird an Flughafen-Terminals in den USA bereits eingesetzt und deren Wirkung ist scheinbar so überzeugend, dass die spontanen Upgrades auf die Business Class daraufhin um 60% zugenommen haben. Eine beeindruckende Zahl!
Da mir nach meinem Rundgang durch die Hallen noch etwas Zeit blieb, habe ich mir spontan einen Vortrag zum Thema Influencer Marketing angehört.
Influencer Marketing – do’s und dont’s
G+J EMS stellte die Ergebnisse ihrer aktuellen Influencer-Studie vor, die sie auf Basis ihrer eigens aufgebauten Plattform “incircles” mit über 600 Influencern durchgeführt hat. Die Auswahl der Influencer erfolgte Algorithmus-basiert. 932 Verbraucher nahmen an der Userbefragung teil. Außerdem wurden Experteninterviews durchgeführt.
Zunächst aber: Was sind überhaupt Influencer? Influencer sind Personen, die aufgrund ihrer Affinität und Leidenschaft für ein bestimmtes Thema, ein Produkt oder eine Marke in den sozialen Netzwerken positiv über diese berichten und damit einen großen Einfluss auf ihre Follower haben. Mit zunehmender Überflutung der Konsumenten mit Informationen und Werbung und abnehmender Brand Awareness werden solche Markenbotschafter immer wichtiger für die Hersteller, wirken sie in ihrer Subjektivität doch sehr überzeugend und authentisch.
Hier die zentralen Erkenntnisse der Studie im Überblick:
- Viele Follower allein sagen noch nichts über die Bedeutung einer Marke oder den Erfolg einer Influencer-Kampagne. Denn: Likes und Shares sind nicht alles, wichtiger ist der Grad und die Intensität der Interaktionen. Wurde die Marke von den Usern auch so verstanden wie beabsichtigt?
- Die Kanäle werden von den Usern unterschiedlich genutzt: Youtube ist ein Kanal, der eher passiv konsumiert wird und sich z.B. gut für den Food- oder Modebereich eignet. Bei Facebook und Instagram dagegen spielen Kommentare und Interaktionen eine viel größere Rolle.
- Ein klares Briefing der Influencer bzgl. Timing, Ablauf, Hashtag etc. ist sehr wichtig
- Aber: Das Unternehmen ist gut beraten, dem Influencer bei der Art, wie er ein Produkt präsentiert, freie Hand zu lassen und ihm Vertrauen entgegen zu bringen. Sonst kann die Authentizität massiv leiden.
- Aus Transparenz- und Glaubwürdigkeitsgründen sollten Influencer-Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden. Instagram hat eine Pflicht zur Kennzeichnung von Sponsored Posts gerade eingeführt.
- Followercheck: Die Übereinstimmung zwischen Influencer-Audience und Kundenzielgruppe muss gegeben sein.
- Social Media Stars, Freunde & Familie und Prominente, Sportler und Musiker zählen zu den wichtigsten Influencern und sind in den sozialen Netzwerken deutlich vertrauenswürdiger als die Markenaccounts.
- Für die beworbenen Marken der Studie legten die Imagewerte Vertrauen, Sympathie und Glaubwürdigkeit signifikant zu, die Kaufbereitschaft stieg um 29%.
Wer in Zeiten sinkender Werbeerinnerung noch zum Verbraucher durchdringen will, muss neue Wege gehen. Influencer können sehr wirkungsvoll als Markenbotschafter agieren, wie die Studienergebnisse ergeben haben.
Weitere Informationen zum Thema und zur Vorgehensweise der Studie stellt G+J in dieser Präsentation zur Verfügung.
Fazit
Für uns war die dmexco aufgrund zahlreicher Kunden- und Interessentengespräche sehr erfolgreich und wieder einmal eine hervorragende Plattform, um in einem kompakten Zeitraum bestehende Kontakte zu pflegen und neue anzubahnen.
Das Ziel der dmexco, mit der Präsentation von digitalen Innovationen, Insights und Lösungen neue Denkanstöße zu geben und damit die digitale Transformation zu fördern, ist in meinen Augen aufgegangen. Die Experience Hall und das Start-up-Village mit seinem neuen Pitch-Format der Start-up Hatch haben einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Wer dieses Jahr in Köln nicht dabei sein konnte oder zu wenig Zeit zum Umsehen hatte, kann sich auf dem YouTube-Channel der dmexco weitere Eindrücke verschaffen und in zahlreiche Keynotes, Talks und Debatten hineinhören.
Und in diesen Beiträgen gibt’s noch mehr dmexco 2017-Nachlese:
Dmexco-Learnings: Diese 10 Entwicklungen bestimmen das Online-Marketing 2017 (t3n)
Pro und Contra Digitalmesse Dmexco (w&v)
News, Bilder und Videos im Überblick von HORIZONT Online
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Christian Sauer, Geschäftsführer unseres Webanalyse-Partners Webtrekk, hat uns einige Antworten auf unsere Fragen gegeben.
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