Auch bei den technischen Richtlinien gibt es einige Vorgaben, die in den Google Webmaster Richtlinien Erwähnung finden und nebst den Webmasterrichtlinien zur Gestaltung von Webinhalten als Unterstützung für die Optimierung der eigenen Webseite dienen.
Überprüfung der Webseite durch einen textbasierten Browser
In erster Linie darf man sich einen Crawler, der Webseiten erfasst und ausliest, wie einen einfachen Textbrowser vorstellen. Gängige Browser wie der Mozilla Firefox, Google Chrome, Apple Safari oder den bekannten Microsoft Internet Explorer sind in der heutigen Zeit in der Lage, Webseiten in voller Pracht anzuzeigen, das heißt vorhandene Grafiken oder auch Flash-Videos werden nach dem Wunsch der Seitenbetreiber dargestellt. Textbrowser, wie beispielsweise Lynx, stellen Webseiten – wie der Name es schon sagt – in reiner Textform dar. Bilder und andere Elemente wie zum Beispiel Videos werden in einem Textbrowser nicht angezeigt.
Des Weiteren sind in einem Textbrowser diverse Funktionen wie JavaScripte, Cookies und Session-IDs nicht nutzbar bzw. können für Probleme sorgen. Ähnlich agieren auch Webcrawler – auch wenn diese mittlerweile weiterentwickelt wurden und relativ leistungsfähig sind, kann ein Webcrawler mit den oben genannten Elementen auf einer Webseite Probleme haben.
Pauschal lassen sich natürlich nicht alle Elemente auf einer Webseite entfernen – ein Onlineshop ohne entsprechende Bilder oder Produktvideos wäre im Jahre 2012 undenkbar. Dem entsprechend ist hier die technische Aufgabe des Webseitenbetreibers dafür zu sorgen, dass die Crawler der Suchmaschinen es möglichst einfach haben, die Inhalte der Webseite zu crawlen.
Zum einen hat der Webseitenbetreiber die Möglichkeit, seine Internetpublikation mithilfe des eben erwähnen Lynx Textbrowsers zu prüfen – zum anderen bieten aber auch die Google Webmaster Tools die Möglichkeit, eine Webseite durch einen Crawler abzurufen und sich das Ergebnis ausgeben zu lassen.
Exkurs: Cloaking und ungeeignete Techniken
Die obigen Gründe und die anfänglichen Schwierigkeiten hatten zur Folge, dass in der Anfangszeit des kommerziellen World Wide Webs diverse Techniken entwickelt wurden, die dafür sorgten, dass Suchmaschinen wie Google beim Besuch einer Webseite komplett andere Inhalte angezeigt wurden als dem Endverbraucher. Die Technik war dabei relativ einfach: Wenn eine Webseite besucht wurde, wurde zu Beginn abgefragt, ob es sich um einen realen Besucher handelt oder ob hier ein Suchmaschinencrawler unterwegs ist – sobald ein Suchmaschinencrawler erkannt wurde, zeigte man diesem einfach die Webseite in einer anderen Form.
Mittlerweile sind solche Techniken seitens der Suchmaschinen nicht sonderlich gern gesehen und können im Ranking zu Abwertungen führen. Diese Technik machten sich natürlich auch andere Personen zu Nutze und verschleierten somit Inhalte, die nicht zwangsläufig in Suchergebnissen auftauchen sollten bzw. die seitens der Suchmaschine erst gar nicht erkannt werden sollten.
Suchmaschinen die Aktualität der Seite präsentieren
Im ersten Teil „Richtlinien zur Gestaltung von Webinhalten: Aufbau des Inhalts“ wurde bereits angesprochen, dass die Qualität des Inhalts eine wichtige Rolle für ein positives Ranking innerhalb der Suchmaschinen spielt. Nebst der Qualität des Inhalts ist auch die Aktualität, sprich wie oft neue Inhalte publiziert oder ältere Inhalte aktualisiert werden, relevant und sorgt natürlich auch dafür, dass Crawler eine Webseite regelmäßiger besuchen könnten. Wenn ein Crawler bemerkt, dass eine Webseite regelmäßig bzw. täglich neue Inhalte veröffentlicht, wird auch der Crawling-Rhythmus automatisch angepasst.
Um dem Crawler relativ schnell mitzuteilen, ob neue Inhalte verfügbar sind, empfehlen die Google Webmaster Richtlinien die Verwendung des http-Headers “If-Modifies-Since“. Anhand dieser Funktion teilt der Webserver dem Crawler mit, wann neue Inhalte auf der Internetseite veröffentlicht wurden – natürlich kann dies auch anhand der Webseite an sich geschehen, wenn beispielsweise eine Zeitangabe für die Erstellung des Artikels existiert. Im Gegensatz zu der Zeitangabe auf der Webseite besitzt die Lösung des http-Headers den Vorteil, dass Bandbreite eingespart werden kann.
Inhalte vor dem Crawler schützen
Selbst in der heutigen Zeit sind für viele Webseiten-Betreiber Begriffe wie Robots.txt und Meta-Robot ein Fremdwort. Doch dabei ist es nicht verkehrt, dem Suchmaschinen-Crawler mithilfe einer Robots.txt mitzuteilen, welche Verzeichnisse durchsucht werden sollen und welche eben nicht durchsucht werden sollen – schließlich muss nicht jeder Inhalt oder gar jedes Bild im Index der Suchmaschinen dargestellt werden.
Besonders wichtig ist dabei, dass der Webseitenbetreiber selbst die vorgenommenen Anweisungen in der eigenen Robots.txt kontrolliert, da es auch passieren kann, dass Suchmaschinen-Crawler komplett ausgeschlossen werden. Als Hilfsmittel für die Kontrolle eigenen sich die Google Webmaster Tools, womit zum einen die Robots.txt geprüft werden kann und zum anderen die Seite durch einen Crawler abgerufen werden kann. An den Resultaten lässt sich erkennen, wie der Google-Bot die Webseite sieht und natürlich welche Inhalte der Bot abgreifen kann und welche nicht.
Das Tool aus den Google Webmaster-Tools nennt sich übrigens „robots.txt“-Analyse Tool.
Informationen zur Erstellung einer Robots.txt finden sich auf nachfolgenden Seiten:
- https://developers.google.com/webmasters/control-crawl-index/docs/faq?hl=de-DE
- http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard
- http://de.selfhtml.org/diverses/robots.htm
- http://www.robotstxt.org/
Neben der Erstellung einer Robots.txt gibt es auch die Möglichkeit für einzelne HTML-Seiten mittels dem Meta-Tag „<meta name=“robots“ content=“index,follow“ />“ bestimmte Einstellungen vorzunehmen, die einem Suchmaschinen-Crawler mitteilen, ob die Inhalte indexiert werden dürfen („index“) oder nicht indexiert werden dürfen („noindex“). Zudem kann angegeben werden, ob den Links auf der einzelnen Seite gefolgt („follow“) oder nicht gefolgt („nofollow“) werden sollen.
Die Webseite auf Herz und Nieren testen (Teil 2.1)
Aufgrund des Themenumfangs behandle ich diesen Punkt in einem separaten Artikel. Lesen Sie die Fortsetzung in „Richtlinien zum technischen Aufbau von Webinhalten: Die Webseite auf Herz und Nieren testen (Teil 2.1)“
Weitere Artikel zum Thema Google Webmaster Richtlinien
- Artikel 1: Gestaltung und Aufbau von Webinnhalten (Teil 1)
- Artikel 2: Technischer Aufbau: Webcrawler, Aktualität und Geschwindigkeit (Teil 2)
- Artikel 3: Technischer Aufbau: Die Webseite auf Herz und Nieren testen (Teil 2.1)
- Artikel 4: Qualitativer Aufbau von Webinhalten: Nutzen für den Besucher (Teil 3)
- Online Marketing Talk (OMTalk 2015) in Thyborøn, Dänemark - 13. Mai 2015
- Google bevorzugt „Mobile-freundliche Webseiten“ – neuer Rankingfaktor - 27. Februar 2015
- Google Webmaster Tools: Crawling Fehler im Blick haben - 15. April 2014
Eine Antwort auf „Richtlinien zum technischen Aufbau von Webinhalten: Webcrawler, Aktualität und Geschwindigkeit (Teil 2)“