Kündigungsschutz für Partner*innen von Schwangeren – Unser Beitrag zu mehr Gleichstellung und Familienfreundlichkeit

Bei comspace spielen Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit eine große Rolle. Wir setzen uns ein für individuelle Arbeitskonzepte, die eine größtmögliche Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen. Mit unserem Work from Anywhere-Konzept haben wir zuletzt 2021 einen großen Schritt in diese Richtung getan, jetzt kümmern wir uns um ein weiteres Detail: Den Kündigungsschutz für schwangere Mitarbeiter*innen. Im Sinne der Gleichstellung weiten wir diesen Kündigungsschutz freiwillig aus, nämlich auf die bei comspace arbeitenden Lebenspartner*innen die Familienzuwachs erwarten.

Lebensphasenflexibilität bei comspace

Im #HR spielt das Konzept der #Lebensphasenorientierung eine immer größere Rolle bei der Gestaltung von guten Arbeitsbedingungen. Bei comspace spiegelt sich das vor allem in der Lebensphasenflexibilität bei Arbeitzeit und -ort wieder. Unsere Kolleg*innen sollen zeitlich und örtlich so arbeiten können, wie es am besten zu ihrem derzeitigen Lebensstand passt. Und da das Leben individuell und ständig im Wandel ist, sollten die Arbeitsbedingungen dies berücksichtigen.

Familienfreundlich arbeiten bei comspace

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft 2.0

Eine relevante Lebensphase in der Employee Journey ist die Geburt eines Kindes. Deswegen sind werdende Mütter besonders vor Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt (ein Hoch auf das deutsche Mutterschutzgesetz!). Das finden wir wichtig und richtig. Uns ist das aber noch nicht genug: Wir möchten diesen Schutz ausweiten auf die bei uns arbeitenden Ehe- oder Lebenspartner*innen der Schwangeren und auf die Adoption eines Kindes. Denn ein gesichertes Arbeits- und finanzielles Einkommen ist für beide Elternteile wichtig, um ohne Sorge vor Arbeitsplatzverlust in diese neue Lebensphase zu treten.

Deswegen haben wir uns freiwillig selbst zu folgenden Schritten verpflichtet:

  • Für die Kolleg*innen bei comspace gilt der Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin.
  • Dieser freiwillige Kündigungsschutz orientiert sich an dem Sonderkündigungsschutz für die schwangeren Arbeitnehmerinnen. Er gilt maximal 280 Tage vor und bis vier Monate nach der Geburt des Kindes. 
  • Er gilt für alle festangestellten Kolleg*innen und Auszubildenden außerhalb der Probezeit, deren Ehe-/Lebenspartner*in schwanger ist.
  • Auch Kolleg*innen, die ein fremdes oder Pflege-Kinder adoptieren möchten, sichern wir diesen Sonderkündigungsschutz zu. Der Zeitraum des Sonderkündigungsschutzes entspricht dabei dem für leibliche Geburten, also maximal 280 Tage vor dem Adoptionstermin und bis vier Monate danach.

Unser Beitrag zu mehr Gleichstellung

Natürlich hoffen wir, dass diese freiwillige Zusicherung von uns ein geduldiger Satz auf dem Papier bleiben wird und keine Anwendung finden muss. Arbeitgeberseitige Kündigungen sind immer das letzte Mittel nach einem langen Prozess an Kommunikation und individuellen Maßnahmen, um ein Arbeitsverhältnis wieder für beide Seiten tragfähig zu machen. 

Aber wir wissen auch: Die Gewissheit über Arbeitsplatzsicherheit nimmt für alle Beteiligten den  “Druck raus” und kann dazu beitragen, sich freier auf die wundervolle Lebensphase des “Eltern-Werdens” einzulassen. Das ist nicht nur für die werdenden Mütter wichtig, sondern auch für diejenige Person, die ebenfalls für finanzielle Sicherheit und Sorgearbeit verantwortlich ist. Deswegen ist die Möglichkeit der Elternzeit bei uns schon lange eine Selbstverständlichkeit, die von vielen Kolleg*innen gerne und ohne Sorge vor Benachteiligung in Anspruch genommen wird. Der außerdem zugesicherte Schutz des Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft der Ehe-/Lebenspartnerin oder einer Adoption ist für uns ein weiterer Beitrag zu mehr Gleichstellung und Familienfreundlichkeit.

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